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07.12.2007

Acht Jahre für "Orgie der "Gewalt"

Ulm/Blaustein (gh) - Acht Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung: Dieses Urteil hat gestern die 6. Jugendkammer des Ulmer Landgerichts gegen einen 19-jährigen Schreinerlehrling gefällt, der am 1. Juli in Blaustein-Arnegg einen 22 Jahre alten Kellner durch zwölf Messerstiche lebensgefährlich verletzt hat. Der 15-jährige Schüler erhielt als Mittäter anderthalb Jahre Jugendstrafe auf Bewährung mit Vorbehalt. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig.

Vorsitzender Richter Gerd Gugenhan bezeichnete in seiner Urteilsbegründung den nächtlichen Überfall vor der Gaststätte "Kreuz" eine "Orgie der Gewalt". Der Hauptangeklagte habe mit "unbedingten Vernichtungswillen" gehandelt und dabei zwei Mordmerkmale erfüllt: Habgier und Verdeckung einer Straftat. Das Verbrechen sei durch ein planvolles Vorgehen gekennzeichnet gewesen. Weil auch nach Überzeugung des psychiatrischen Gutachtens die alkoholische Beeinflussung reine Angabe und Wichtigtuerei war, mussten keine strafmildernden Umstände in Erwägung gezogen werden. Der brutale Messerstecher ist voll schuldfähig.

Mit einem blauen Auge ist der 15 Jahre alte Hauptschüler davon gekommen. Er wurde wegen schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu anderthalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, die unter der Bedingung auf Bewährung ausgesetzt wurden, dass sich der Junge in den kommenden vier Monaten an die strengen Auflagen der Jugendkammer hält. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss so lange bei seiner Mutter wohnen, bis ein Heimplatz gefunden ist. Die allein erziehende Mutter, die mit ihrem Sohn nicht mehr fertig wurde, hat diese Heimunterbringung durch einen richterlichen Beschluss erwirkt. Er wurde streng ermahnt, wieder die Schule zu besuchen, abends um 22 Uhr zu Hause zu sein und keinen Alkohol zu trinken.

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