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Justiz
02.07.2019

Armbrust-Schütze muss ins Gefängnis

Ein 42-Jähriger hat mit der Waffe auf seinen Nebenbuhler geschossen. Das Landgericht sieht in der Tat Heimtücke und Frust. Es verurteilt den Mann wegen versuchten Mordes

Nachdenklich wirkt der Armbrust-Schütze im Verhandlungsraum am Memminger Landgericht. In wenigen Minuten wird das Urteil erwartet, die erste Strafkammer um Vorsitzenden Richter Christian Liebhart hat sich kurz zuvor für eine abschließende Besprechung zurückgezogen.

Der 42-Jährige ist angeklagt, weil er versucht haben soll, den neuen Partner seiner Ex-Freundin in Volkertshofen mit einer Armbrust zu töten. Der Geschädigte hat nur überlebt, weil der Pfeil an einer Rippe stecken blieb, zeigten Gutachten. Den Schuss hat der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag über eine von seinem Rechtsanwalt Thorsten Storp verlesene Erklärung gestanden, weist jedoch von sich, aus Eifersucht gehandelt zu haben. Die Beweislast indes war von vornherein groß: Polizisten fanden die Armbrust samt DNA-Spuren im Auto des 42-Jährigen, in Volkertshofen lagen Pfeile, mit denen er vorher geübt haben soll, und die Handydaten besagen, dass er vor Ort war.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.07.2019

Da fragt man sich, was ein TOA wert ist ?
Wenn der TOA vor dem Gerichtsverfahren abgeschlossen wird und dann von der Seite des Angeklagten versucht wird, dass Opfer in ein schlechtes Licht zurücken, was mit dem eigentlichen Prozes nichts zu tun hatte, sondern nur darum ging auf dem Opfer herumzutreten.
Erst sagt die 32 jährige Ex Freundin genau das Gegenteil davon aus, was Sie bei der Vernehmung durch die Polizei angegeben hat (was das Opfer angeht). Dann fragt der Richter wieso sich die zwei Aussagen so unterscheiden und als "Aussage" kommt....das hat die Polizei falsch aufgeschrieben ?!?!? Auch nach dem Hinweis durch den Richter, dass Sie die Aussage bei der Polizei unterschrieben habe kommt nur, "nein das was ich jetzt gesagt habe stimmt"!!!!
Aber das "lächerlichste" war die Aussagen von einer "Zeugin" (die zu den Bekannten der 32 jährigen Ex Freundin gehört) auf Nachfragen vom Anwalt des Nebenklägers wieso Sie wusste, dass es bei den Mordversuch in Pfaffenhofen um das Opfer ging, aussagt "weil nur er es verdient hat" sagen ja wohl alles.
Ein TOA sollte meiner Meinung nach, erst nach der Beweisaufnahme gemacht werden, denn dann weiß das Opfer, was der Täter wirklich denkt und kann sich dann überlegen, ob er den TOA annimmt.