Einheitliche Regelung für Defizit
Stadt übernimmt künftig 90 Prozent
Die Kommune hat die Bezuschussung der Kindertagesstätten freier Träger neu geregelt: Sie übernimmt fortan einheitlich 90 Prozent des Betriebskostendefizits. Ein Vertrag definiert die Details der Abrechnung.
Der Schul- und Kulturausschuss stimmte einem Antrag der CSU-Fraktion zu, die zur klaren Regelung der Verbindlichkeiten einen Vertrag gefordert hatte. „Es geht uns nicht um Kontrolle, sondern darum, klare Verhältnisse und Rechtssicherheit zu schaffen“, begründete Fraktionssprecherin Claudia Schäfer-Rudolf. Der Vertrag sollte auch festlegen, welche Kosten zu den Betriebskosten zählen und wie mit dem Defizit bei den Kinderkrippen verfahren wird. Denn nach der bestehenden Regelung aus dem Jahr 2003 übernahm die Stadt das Defizit für die Kinderkrippe in St. Christophorus vollständig. Damals habe es sich bei dieser Krippe um ein besonderes Betreuungsangebot gehandelt, so die Begründung der Verwaltung. Mittlerweile aber wurden und werden auch an anderen Einrichtungen Krippenplätze geschaffen, zudem besteht eine rechtliche Verpflichtung, solche Plätze anzubieten. Daher werden sie nun als normales Angebot eingestuft, zusätzliche Honorierung sei nicht erforderlich.
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