Müllentsorgung in Zeiten von Corona
Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert Personen in Quarantäne
Nach den Hinweisen des Bundesumweltministeriums und des Robert-Koch-Instituts sollen in privaten Haushalten, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von Corona in häuslicher Quarantäne leben, neben Restmüll ausnahmsweise auch Verpackungsabfälle (Gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt werden. Diese Abfälle sind in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu geben. Einzelgegenstände wie beispielsweise Taschentücher dürfen nicht lose in die Abfalltonnen geworfen werden.
Die Abfallsäcke müssen durch Verknoten oder Zubinden verschlossen werden. Spitze und scharfe Gegenstände sind immer in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse zu verpacken. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nach Krankheitsende und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
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