Nersingen bekommt die braune Tonne
In der Gemeinde werden pflanzliche Abfälle bald getrennt entsorgt. Ob die Biotonne zur Pflicht wird, entscheiden die Gemeinderäte.
Der Grund für die Überlegungen ist die Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz: Seit dem 1. Januar 2015 sind Gemeinden dazu verpflichtet, ihren Bürgern eine getrennte Erfassung von Bio- und Gartenabfällen anzubieten. Jetzt sucht auch Nersingen nach einer Lösung – hat sie aber noch nicht ganz gefunden: Denkbar seien nach Angaben von Gerhard Dukek, der in der Verwaltung fürs Abfallrecht zuständig ist, zwei Möglichkeiten: Entweder die Tonne muss vom Bürger beantragt werden oder sie wird zur Pflicht. Für die Nersinger, die einen Kompost besitzen und ihre Schalen, Essensreste und Grüngut lieber dort abladen, gäbe es eine Lösung: „Sie könnten dann einen entsprechenden Antrag stellen, damit sie von der Tonne befreit werden“, sagt Dukek. Das Konzept würde dann über die Gemeinde laufen.
Umgekehrt – also wenn die Tonnen nicht Pflicht werden, sondern bestellt werden können – müsste der Antrag für eine Biotonne direkt bei der zuständigen Firma gestellt werden. In diesen braunen Tonnen können künftig alle pflanzlichen Abfälle wie Obst- und Gemüsereste oder Fallobst und Grüngut entsorgt werden.
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