Schöffengericht verurteilt Sexsüchtigen Truppenarzt
Der Mann hat eine Soldatin zum Beischlaf gezwungen und das als Teil einer Therapie ausgegeben. Warum der Verteidiger einen Freispruch forderte.
Wer seine Frau betrügt, wer sich in Sexportalen im Internet herumtreibt und dort mit einem zwölfjährigen Mädchen chattet und wer an seinem Arbeitsplatz eine junge und willenschwache Frau anbaggert, einschüchtert und zum Geschlechtsverkehr „überredet“, der ist nicht zwingend ein psychisch kranker Mann. Zu diesem Schluss kam am Freitag der Gerichtspsychiater nach dem Ende der Beweisaufnahme in einem Schöffengerichtsverfahren. Angeklagt war ein ehemaliger Truppenoffizier am Ulmer Bundeswehrkrankenhaus (BWK).
Der Gutachter attestierte, dass der 41-jährige Ex-Oberfeldarzt voll zurechnungsfähig ist. Der Angeklagte wurde am Nachmittag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, weil er eine Patientin unter Ausnutzung eines Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses sexuell missbraucht hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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