Landratsamt: Bögge hat rechtlich nichts falsch gemacht
Plus Das Landratsamt erkennt kein gesetzeswidriges Handeln. Politische Werbung darf in Schulen nicht verbreitet werden.
Raphael Bögge hat wegen seiner Grillaktion keinen Rüffel durch das Landratsamt zu erwarten. Wie Stefan Hatzelmann , Leiter des Fachbereichs Kommunalrecht am Landratsamt , mitteilte, könne man niemandem grundsätzlich verbieten, Post oder Werbung zu verschicken. An Schulen darf politische Werbung, wie berichtet, nicht verbreitet werden.
Für die Einhaltung dieser Vorschrift aus dem bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen seien jedoch die Schulen verantwortlich, so Hatzelmann. Dies hatte auch Raphael Bögge selbst auf Nachfrage unserer Redaktion bereits angemerkt. Der Bürgermeister wusste jedoch keine Antwort auf die Frage, warum er solcherlei politische Post – versehen mit der Anrede „sehr geehrte Vertreter der Elternbeiräte“ – überhaupt erst an die Schulen verschickt, wenn diese politische Werbung gesetzlich nicht weitergeben dürfen.
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