Pfarrer Teuffel erstattet Selbstanzeige
Geistlicher reichte einer aus der Kirche ausgetretenen Frau das Abendmahl.
Gegenüber der NUZ erklärte er: „Unserer Kirche steht es nicht zu, Gemeindemitglieder, die nach staatlichem Recht aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgetreten sind und dennoch zur Kirche Jesu Christi halten, mit der vermeintlichen Kirchenstrafe Ausschluss vom Abendmahl zu belegen.“
Die Vorgeschichte: Pfarrer Teuffel hatte am 2. März im Gottesdienst einer Frau das Abendmahl gereicht, die Anfang des Jahres vor dem Standesamt ihren Kirchenaustritt erklärt hatte. Sie hatte jedoch dem Pfarrer gegenüber klar gemacht, dass sich ihr Schritt nur auf die Landeskirche und die Kirchensteuerpflicht beziehe. Sie halte am Glauben fest und werde künftig ihre Kirchengemeinde durch einen der Kirchensteuer entsprechenden Beitrag freiwillig unterstützen.
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