Zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Überfalls auf Kellnerin
Weil er eine Kellnerin ausgeraubt hat, ist ein 28-Jähriger am Landgericht Ulm verurteilt worden. In einer anderen Sache wurde er dagegen freigesprochen.
Der Mann war vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Nach mehrtägiger Beweisaufnahme kam die Kammer zum Schluss, dass der vorbestrafte Angeklagte die Angestellte einer Böfinger Gaststätte überfallen hat und verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. In Falle eines Überfalles auf einen Taxifahrer folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung und sprach den Beschuldigten frei.
Der Mann hatte den Angeklagten als Zeuge im Gerichtssaal noch eindeutig als den Fahrgast erkannt, der ihn im Mai 2014 vom Hauptbahnhof zu seiner Wohnung in Böfingen mit einem Klappmesser gezwungen habe, sein ganzes Geld herauszurücken. Diesen Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft hatte der 28-jährige Mann, der unter Alkohol- und Drogenproblemen leidet, von Anfang an bestritten. Im Bezug auf diesen Fall kritisierte das Landgericht die Ermittlungsarbeit der Kripo, die Widersprüchen bei den Zeugen-aussagen wie der des Taxifahrers nicht nachgegangen sei.
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