Zwei junge Männer auf explosiven Abwegen
Vor der 2. Schwurgerichtskammer des Ulmer Landgerichts unter Vorsitz von Gerd Gugenhan müssen sich zwei junge Männer, 22 und 23 Jahre, aus dem Raum Geislingen verantworten, denen die Anklagen wegen versuchten Mordes, versuchter Beiführung einer Sprengstoffexplosion, elf Brandstiftungen, 41 Diebstahlsdelikten und Sachbeschädigungen zur Last gelegt. Die Täter waren auch in Ulm und im Alb-Donau-Kreis unterwegs.
Die Anklageschrift, die Staatsanwalt Klaus Windmüller im vollbesetzten Schwurgerichtssaal verlas, war 30 Seiten lang. Aufgelistet waren 41 Tatkomplexe mit 57 Delikten, begangen vom August vergangenen Jahres bis April, als die mutmaßlichen Täter eher durch Zufall dingfest gemacht werden konnten. Die beiden Angeschuldigten haben bereits im umfangreichen Ermittlungsverfahren die Vorwürfe eingeräumt, den bedingten Tötungsvorsatz jedoch bestritten. Vor Gericht haben sie in einem mühsamen Frage-und-Antwort-Verfahren wenig von sich aus berichtet, sondern eher einsilbig mit "Ja" oder "So wird es gewesen sein" die Geständnisse Punkt für Punkt wiederholt. Die Kernfrage des Gerichtsvorsitzenden nach dem Warum blieb unbeantwortet.
Auf der Anklagebank sitzen zwei junge Männer, die wahrlich nicht der landläufigen Vorstellung eines Ganoven aus der Unterwelt entsprechen. Sie blicken recht bieder auf die Prozessbeteiligten, machen mit ihren ordentlichen Frisuren einen gepflegten Eindruck und wirken eher wie 17-Jährige, denen kaum einer so übles Tun in so kurzer Zeit zutraut.
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