Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Neu-Ulm: Sex im Keller unerlaubt gefilmt? Der Angeklagte kommt glimpflich davon

Neu-Ulm
18.05.2022

Sex im Keller unerlaubt gefilmt? Der Angeklagte kommt glimpflich davon

Ein 23-jähriger Neu-Ulmer filmt eine Bekannte und sich beim Sex. Sie zeigt ihn an, da sie nicht eingewilligt hätte. Das Amtsgericht Neu-Ulm sprach den Mann von diesem Vorwurf frei.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Plus Das Amtsgericht Neu-Ulm spricht einen 23-Jährigen vom Vorwurf frei, sich und eine Bekannte beim Sex unerlaubt gefilmt zu haben. Doch ohne Strafe kommt er nicht davon.

Es war ein Verfahren, das so manchen Beteiligten irritiert zurücklassen dürfte. Im Juli vergangenen Jahres trifft sich ein 23-jähriger Neu-Ulmer mit einer Bekannten in seinem Kellerabteil. Dort kommt es zum spätabendlichen Geschlechtsverkehr. Dem später hierfür angeklagten Mann scheint das jedoch nicht zu reichen, er filmt das Geschehen mit seinem Handy. Seine Bekannte zeigt ihn hierfür an. Sie behauptet, dass er den Sex zwischen den beiden gefilmt habe, sei nicht abgesprochen gewesen. Zudem soll er das Video einem weiteren Mann, ein enger Vertrauter der Frau, geschickt haben.

Laut Anklage hätte der 23-Jährige unter der Vorgabe, nur die Taschenlampenfunktion seines Handys nutzen zu wollen, den Akt gefilmt. Somit handelte es sich um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf aufs Heftigste, er behauptete: "Wir haben das vorher geklärt, sie war mit dem Filmen einverstanden. Nach dem Sex haben wir uns das Video sogar gemeinsam angesehen." Nie würde er ohne Einverständnis eine Frau beim Sex filmen. Warum er den Akt überhaupt aufgezeichnet hatte, fiel dem Neu-Ulmer sichtlich schwer zu begründen. Er nuschelte: "Ich mache das für mich, zum Anschauen."

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.