Sex im Keller unerlaubt gefilmt? Der Angeklagte kommt glimpflich davon
Plus Das Amtsgericht Neu-Ulm spricht einen 23-Jährigen vom Vorwurf frei, sich und eine Bekannte beim Sex unerlaubt gefilmt zu haben. Doch ohne Strafe kommt er nicht davon.
Es war ein Verfahren, das so manchen Beteiligten irritiert zurücklassen dürfte. Im Juli vergangenen Jahres trifft sich ein 23-jähriger Neu-Ulmer mit einer Bekannten in seinem Kellerabteil. Dort kommt es zum spätabendlichen Geschlechtsverkehr. Dem später hierfür angeklagten Mann scheint das jedoch nicht zu reichen, er filmt das Geschehen mit seinem Handy. Seine Bekannte zeigt ihn hierfür an. Sie behauptet, dass er den Sex zwischen den beiden gefilmt habe, sei nicht abgesprochen gewesen. Zudem soll er das Video einem weiteren Mann, ein enger Vertrauter der Frau, geschickt haben.
Laut Anklage hätte der 23-Jährige unter der Vorgabe, nur die Taschenlampenfunktion seines Handys nutzen zu wollen, den Akt gefilmt. Somit handelte es sich um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf aufs Heftigste, er behauptete: "Wir haben das vorher geklärt, sie war mit dem Filmen einverstanden. Nach dem Sex haben wir uns das Video sogar gemeinsam angesehen." Nie würde er ohne Einverständnis eine Frau beim Sex filmen. Warum er den Akt überhaupt aufgezeichnet hatte, fiel dem Neu-Ulmer sichtlich schwer zu begründen. Er nuschelte: "Ich mache das für mich, zum Anschauen."
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