Kadaver auf dem Misthaufen: Landwirt verliert vor Gericht
Plus Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt, dass die Anordnungen zu Tierhaltungsverbot und Bestandsauflösung rechtens sind. Eine Entscheidung steht noch aus.
Bis heute liegen die Tierkadaver auf dem Misthaufen in Meßhofen, er ist auf Veranlassung des Landratsamtes Neu-Ulm fachgerecht abgedeckt worden und wird regelmäßig vom Veterinärdienst der Kreisverwaltung kontrolliert. Wie es damit weitergeht, ist noch offen, eine Gerichtsverhandlung steht noch aus. Der Landwirt, dem der Misthaufen gehört, hat gegen den Freistaat Bayern Klage erhoben – wie auch wegen zwei weiteren Bescheiden. In dieser Woche wurde verhandelt.
Bei Kontrollen im Sommer hatten Beschäftigte des Veterinärdiensts Kadaver, die eigentlich in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden müssen, auf dem Misthaufen gefunden. Auf dem Hof bemerkten sie Missstände. Vier Kühe wurden wegen "einer aussichtslosen Prognose auf Heilung" noch dort eingeschläfert. Die Behörde erließ drei Bescheide gegen den heute 60 Jahre alten Bauern: Er muss demnach seinen Bestand auflösen, darf keine Tiere mehr halten und betreuen und muss die Kadaver vom Misthaufen entsorgen.
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