Bomben im Brucker Forst – Sperrgebiet auf Dauer
Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds fühlt sich durch einen Beschluss der Stadt übergangen und klagt bei Gericht
Im Verwaltungsgericht München liegt seit 22. Dezember eine Klage des Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) per Eilantrag gegen die Stadt Neuburg. Sie richtet sich gegen das Betretungsverbot, das das Ordnungsamt am 4. November für den Brucker Forst verhängt hat. Seit dort 2014/2015 bei der Suche nach dem Handy der ermordeten Franziska 44 Sprengkörper gefunden worden waren, wurde das Waldgebiet wiederholt gesperrt. Da eine beauftragte Spezialfirma weitere Bomben vermutet, gilt die jetzige Sperrung diesmal allerdings nicht nur befristet, sondern „auf unbestimmte Zeit für sämtliche Personen“, wie im Amtsblatt Nummer 42 am 26. November bekannt gegeben wurde. Wer dieser Anweisung zuwider handelt, muss mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro rechnen.
Ein Großteil des Areals allerdings – nämlich 140 Hektar – ist jedoch Eigentum des Wittelsbacher Ausgleichsfonds. Und der war in die Überlegungen und Entscheidung der Stadt Neuburg überhaupt nicht einbezogen, was Oberforstdirektor Harald Textor vom WAF kritisiert. Er hat zwar ein „gewisses Grundverständnis“ für die Sicherheitsvorkehrungen der Stadt, ist aber mit deren Vorgehensweise nicht einverstanden. Er bemängelt „die nicht vorhandene Kommunikation“. Die Stadt Neuburg habe im Vorfeld nicht mit dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds gesprochen, sondern einfach Verbotsschilder an alte Bäume genagelt. „Das ist im Grunde genommen Sachbeschädigung“, so Textor.
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