Die neue Bio-Kläranlage ist für manchen Hauseigentümer "untragbar"
Die Abwasserverordnung des Umweltbundesamts besagt, dass bis spätestens zum Jahr 2010 alle Hausbesitzer, deren Gebäude nicht an ein offizielles Klärwerk angeschlossen sind, eine private, vollbiologische Kläranlage besitzen müssen.
Natürlich existieren auf diesen Grundstücken schon bisher private Kläranlagen und -gruben, aber keine "vollbiologischen". So haben im Donau-Ries-Kreis circa 400 betroffene Hausbesitzer ein Informationsschreiben des Landratsamts bekommen, in dem ihnen genau das mitgeteilt wurde, denn die Bezuschussung für den Einbau solcher Anlagen endet 2008.
Im Donauwörther Stadtteil Nordheim beispielsweise gibt es Häuser, die nicht an die örtliche Kläranlage angeschlossen sind. Dort wurden kürzlich vollbiologische Anlagen in zwei Grundstücke in der Rainer Straße eingebaut.
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