Ein Neuburger, der Geschichte schrieb
Die Verfassung des Königreichs Bayern wird heute 200 Jahre alt. Welche Rolle dabei ein Neuburger Beamter spielte.
Mit Glockengeläut und Kanonendonner wurde am 26. Mai 1818 eine neue Verfassung für das Königreich Bayern verkündet. Ein Herold verlas an sieben Plätzen der Residenzstadt München am Vorabend des Geburtstags von König Max I. Joseph dessen Entschluss: Bayern sollte eine Volksvertretung mit Entscheidungsbefugnis über Steuern und Gesetze erhalten. Den Bürgern wurde erstmals das Wahlrecht zugestanden, wenn auch nur ein Zensuswahlrecht, das eine Minderheit der Besitzenden bevorzugte und Frauen noch ausschloss. Die damals gewährte Verfassung blieb bis zur Revolution vom November 1918 gültig.
Zustande gekommen war die Verfassung von 1818 auch aus Sorge um die bayerische Eigenständigkeit. Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 und seinem anschließenden Sturz trafen sich die alliierten Sieger in Wien, um über die neue Ordnung Europas zu beraten. In den deutschen Ländern regte sich der Wunsch nach einem geeinten Staat oder einer Bundesverfassung. Bayern unter seinem leitenden Minister Graf Montgelas gingen diese Überlegungen jedoch zu weit. Man fürchtete um die bayerische Souveränität und beeilte sich, mit einer eigenen Verfassung jeglichen Bestrebungen aus Wien zuvorzukommen. So wurde rasch eine Verfassungskommission einberufen. Das 1806 zum Königreich erhobene Bayern hatte zwar bereits eine Verfassung, die „Konstitution“ von 1808. Diese war jedoch wegen der Napoleonischen Kriege und der umfassenden Gebietsveränderungen nur teilweise umgesetzt worden. So konnte die Verfassungskommission von 1814 bis 1815 bald einen neuen Entwurf vorlegen. Da die deutschen Bundespläne jedoch nicht vorankamen, verlor Montgelas das Interesse an dem Verfassungsentwurf bald wieder und die Pläne landeten in der Schublade. Erst nach seinem Sturz wurde das Projekt wieder aufgegriffen.
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