Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Neuburg: Ein Neuburger, der Geschichte schrieb

Neuburg
25.05.2018

Ein Neuburger, der Geschichte schrieb

In dieser Verfassungslade wurde die Verfassung des Bayerischen Königreichs von 1818 gelagert. Heute vor 200 Jahren wurde sie verabschiedetet. Auch der Neuburger Beamte Friedrich Graf von Thürheim hat seiner Zeit darauf unterschrieben.
2 Bilder
In dieser Verfassungslade wurde die Verfassung des Bayerischen Königreichs von 1818 gelagert. Heute vor 200 Jahren wurde sie verabschiedetet. Auch der Neuburger Beamte Friedrich Graf von Thürheim hat seiner Zeit darauf unterschrieben.
Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag

Die Verfassung des Königreichs Bayern wird heute 200 Jahre alt. Welche Rolle dabei ein Neuburger Beamter spielte.

Mit Glockengeläut und Kanonendonner wurde am 26. Mai 1818 eine neue Verfassung für das Königreich Bayern verkündet. Ein Herold verlas an sieben Plätzen der Residenzstadt München am Vorabend des Geburtstags von König Max I. Joseph dessen Entschluss: Bayern sollte eine Volksvertretung mit Entscheidungsbefugnis über Steuern und Gesetze erhalten. Den Bürgern wurde erstmals das Wahlrecht zugestanden, wenn auch nur ein Zensuswahlrecht, das eine Minderheit der Besitzenden bevorzugte und Frauen noch ausschloss. Die damals gewährte Verfassung blieb bis zur Revolution vom November 1918 gültig.

Zustande gekommen war die Verfassung von 1818 auch aus Sorge um die bayerische Eigenständigkeit. Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 und seinem anschließenden Sturz trafen sich die alliierten Sieger in Wien, um über die neue Ordnung Europas zu beraten. In den deutschen Ländern regte sich der Wunsch nach einem geeinten Staat oder einer Bundesverfassung. Bayern unter seinem leitenden Minister Graf Montgelas gingen diese Überlegungen jedoch zu weit. Man fürchtete um die bayerische Souveränität und beeilte sich, mit einer eigenen Verfassung jeglichen Bestrebungen aus Wien zuvorzukommen. So wurde rasch eine Verfassungskommission einberufen. Das 1806 zum Königreich erhobene Bayern hatte zwar bereits eine Verfassung, die „Konstitution“ von 1808. Diese war jedoch wegen der Napoleonischen Kriege und der umfassenden Gebietsveränderungen nur teilweise umgesetzt worden. So konnte die Verfassungskommission von 1814 bis 1815 bald einen neuen Entwurf vorlegen. Da die deutschen Bundespläne jedoch nicht vorankamen, verlor Montgelas das Interesse an dem Verfassungsentwurf bald wieder und die Pläne landeten in der Schublade. Erst nach seinem Sturz wurde das Projekt wieder aufgegriffen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.