Geflügelpest erreicht den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Geflügelpest erreicht den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der erste Fall wurde bei einem Wildvogel nachgewiesen. Was Geflügelhalter jetzt wissen müssen.
Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte mit, dass im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals bei einer am 6. Februar 2021 mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen wurde.
Geflügelpest im Kreis Neuburg-Schrobenhausen nachgewiesen
Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist Hausgeflügel ab dem 14. Februar 2021 aufzustallen. Dazu müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses ab sofort in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich ist auch eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
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