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Justiz
26.04.2012

Nachgang einer Familientragödie

Ein 65-Jähriger muss sich nach einem Selbstmordversuch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten

Neuburg Still saß er auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht, mit hängenden Schultern und sagte selbst nicht viel. Zu den ihm vorgeworfenen Taten – Besitz und Führen einer Waffe – sagte nur sein Verteidiger, dass die Anklage so zutreffe. Der 65-Jährige ist in Neuburg kein Unbekannter und die gestrige Verhandlung war der Nachgang einer Familientragödie, die im Sommer für Aufsehen und Entsetzen in der Region gesorgt hatte. Der Sohn des 65-Jährigen hatte sich in einer Waldhütte bei Unterstall erschossen, der Vater wollte es ihm kurz darauf gleich tun. Beide, Vater und Sohn, wollten Suizid begehen, nur dem Sohn war es gelungen. Zwar hatte sich der 65-Jährige durch Schüsse mit einer Handfeuerwaffe vom Typ Ceska 70 mehrmals in den Bauch geschossen, Beamte der PI Neuburg und der Kripo Ingolstadt hatten aber Schlimmeres verhindert.

Dem Angeklagten war der Waffenschein aberkannt worden

Und weil er diese Waffe besessen hatte, musste sich der 65-Jährige gestern vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Stephan Gericke verantworten. Das Landratsamt hatte dem Mann im Jahr 1997 den Waffenschein aberkannt.

Die Beweisaufnahme des Verfahrens war kurz. Der Angeklagte selbst schwieg, die Verlautbarung seines Anwalts, Jörg Gragert, war mit einem Satz abgehandelt. Ein Beamter der Ingolstädter Kriminalpolizei sagte aus, dass der 65-Jährige bereits eine Wunde im Bauchraum hatte, ehe die Waffe zunächst versagte. „Er wollte zwei weitere Schüsse abgeben, aber die Pistole hatte Ladehemmungen. Er hat manuell durchgeladen und dadurch funktionierte die Waffe wieder“, erklärt der Polizist vor Gericht. Weiter hätten die Ermittlungen ergeben, dass die fragliche Waffe 1991 in der Tschechoslowakei als gestohlen gemeldet worden war. Wie der 65-Jährige an die Pistole gekommen war, wollte er nicht sagen.

Bei den Plädoyers gingen die Ansichten von Staatsanwalt Robert Pohle und Verteidiger Gragert weit auseinander. Während Erstgenannter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten forderte und eine Aussetzung zur Bewährung kategorisch ausschloss, sah die Verteidigung acht Monate als angemessen an. Eine Bewährung sei durchaus angemessen, so Gragert. Hier äußerte sich nun der Angeklagte: „Ich denke, dass ich mit dem Tod meines Sohnes gestraft genug bin und hoffe, milde bestraft zu werden.“

Schöffen und Richter ließen sich für die Urteilsfindung Zeit. Nach rund 20-minütiger Unterbrechung verkündete Amtsrichter Gericke: Ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. „Wir haben eine positive Sozialprognose bejaht. Der Angeklagte lebt seit rund zehn Jahren straffrei“, begründete Amtsrichter Gericke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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