Abgeschleppt und abgezockt: Vater und Sohn vor Gericht
Einem 58-jährigen Unternehmer und dessen Sohn wird vorgeworfen, ohne Auftrag abkassiert zu haben. Das könnte für die beiden nun ernsthafte Konsequenzen haben.
Ein Abschleppunternehmen darf auf öffentlichen Plätzen nur auf Weisung der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt Fahrzeuge abschleppen. So lautet zumindest das Gesetz. Seit gestern sitzt ein 58 Jahre alter Unternehmer aus Neuburg und dessen 29-jähriger Sohn auf der Anklagebank. Den beiden wird Betrug, Erpressung in besonders schwerem Fall und Amtsanmaßung vorgeworfen. Außerdem soll der 58-Jährige bei seiner Eidesstattlichen Versicherung Konten und Versicherungen verschwiegen haben.
Gebühren von bis zu 340 Euro
Während der Verlegung von Nahwärmeleitungen waren im Oktober vergangenen Jahres rund um die Baustellen in der Sudetenlandstraße sowie der Fünfzehner-/Bahnhofstraße Einbahnregelungen und Halteverbote ausgewiesen worden. Der angeklagte, 58 Jahre alte Geschäftsführer eines hiesigen Abschleppunternehmens sowie sein bei ihm angestellter Sohn haben an den Baustellen fünf Fahrzeuge entfernt und unterschiedlich abkassiert. Teilweise sind die Autos nur umgesetzt worden und teilweise zum Verwahrort der Firma gebracht worden. So fielen Gebühren von 50 bis 340 Euro an. Ein älteres Ehepaar hatte seinen Wagen für einen kurzen Arztbesuch noch vor der Baustelle geparkt. Als es zurückkam, war der 58-Jährige gerade dabei, das Auto abzuschleppen. 50 Euro musste die 67-jährige Frau bezahlen, um den Wagen auszulösen. Als sie anmerkte, dass das doch recht teuer sei, soll der Unternehmer geantwortet haben: „Haben Sie nicht mal 50 Euro für die Stadt übrig?“ Nur nach vorheriger Barzahlung waren die Fahrzeuge von dem Mann wieder freigegeben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Vater und Sohn nun vor, ohne Genehmigung gehandelt zu haben. Vonseiten der Stadt war keine Erlaubnis zum Abschleppen erteilt worden, erklärte der zuständige Mitarbeiter vom Ordnungsamt im Zeugenstand.
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