Angeklagter bleibt in Haft
Missbrauchsprozess: Gutachter halten die Aussagen der Mädchen teilweise für unglaubwürdig
Er darf das Gefängnis nicht verlassen. So entschied gestern das Amtsgericht Neuburg über den Antrag eines 40-Jährigen, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger angeklagt ist (wir berichteten). Seit sieben Monaten sitzt der Mann bereits in Untersuchungshaft. Es wird ihm vorgeworfen, seine beiden Nichten 2014 und 2015 damals im Alter von acht und zehn Jahren unsittlich angefasst und bedrängt zu haben. Da der Angeklagte im Prozess schweigt, mussten in der vergangenen Verhandlung die beiden mittlerweile elfjährigen Mädchen aussagen.
Zuhause bei der damals Zehnjährigen im Landkreis Eichstätt habe ihr der Onkel den Rücken und die Brüste gestreichelt, später Beine, Bauch und den Intimbereich massiert, erzählte das Mädchen vor Gericht. Beim Abschied soll er ihr einen Zungenkuss gegeben haben. Auch die damals achtjährige Cousine aus dem nördlichen Landkreis hatte behauptet, der 40-jährige Familienvater habe ihr nachts unter das Shirt und in die Hose gegriffen. Ihre Zeugenaussage konnte das sichtlich mitgenommene Mädchen nur unter Ausschluss des Onkels und der Öffentlichkeit machen. Sie ist heute in psychologischer Behandlung, da sie nach der Tat Verhaltensauffälligkeiten wie Nägelkauen und schlechte schulische Leistungen gezeigt hatte.
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