Landrat droht, altes Kasernengebäude zu beschlagnahmen
Roland Weigert will Flüchtlinge im Gebäude 5 der Lassigny-Kaserne unterbringen, koste es, was es wolle. Was den Landrat dazu getrieben hat, die Beschlagnahmung anzudrohen.
Ein Schritt in das Büro des Landrats genügt, um zu sehen, was ihn diese Tage umtreibt. Links das Flipchart mit Asyl in Großbuchstaben, daneben ein Ausrufezeichen, darunter ein Fadenkreuz. Rechts: Eine Zeitleiste, die Bilanz zieht. Wie viele Flüchtlinge hat der Landkreis aufgenommen, wie viele muss er im Regierungsauftrag unterbringen und wie viele Plätze sind noch frei. Unterm Strich: ein dickes Minus.
Genau dieses Minus hat Landrat Roland Weigert (FW) angetrieben, die zähen Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (Bima) um das Gebäude 5 der Lassigny-Kaserne zu beenden und die Beteiligten vor vollendete Tatsachen zu stellen: Entweder er bekommt einen Mietvertrag für den Backsteinbau – oder er nimmt ihn sich. Weigert stellt die Bundesanstalt als Eigentümerin kurzerhand vor vollendete Tatsachen. Sollte dem Landratsamt bis Montag kein Mietvertrag vorliegen, beschlagnahmt der Landrat das Gebäude. Dabei beruft er sich auf Artikel 7 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Darin heißt es: Das Landratsamt in seiner Funktion als Sicherheitsbehörde könne in das Recht anderer eingreifen, wenn Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit von Menschen droht. Weigert sieht das Leben und die Gesundheit der Flüchtlinge in Gefahr und deshalb den Schritt juristisch gerechtfertigt.
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