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Neuburg-Schrobenhausen
26.03.2021

Geflügelpest: Stallpflicht für Hühner & Co. im Raum Neuburg gilt weiter

Geflügelhalter in der Region müssen ihre Tiere weiter im Stall lassen.
Foto: Kirsten Neumann, dpa (Symbolfoto)

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im Kreis Neuburg-Schrobenhausen dürfen vorerst nicht ins Freie. Der Grund: die anhaltende Geflügelpest.

Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde bei einer Graugans im Februar 2021 das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen. Damit sich das Virus nicht auf Hausgeflügel überträgt, müssen die Tiere seit dem 14. Februar aufgestallt werden.

Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis bleibt bestehen

Dazu müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich ist auch eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

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