Der Schuppen-Streit: Nachbarn erwägen Klage gegen Stadtbaumeister
Dem Stadtbaumeister der Stadt Neuburg wird vorgeworfen, ein drei Meter hohes Gartenhaus unzulässig errichtet zu haben. Die betroffenen Nachbarn erwägen eine Klage.
Laisacker Petra Wittmann wollte ihren Augen nicht trauen, als sie im April dieses Jahres Bagger hinter ihrem Haus in Laisacker auffahren sah. Ihr Nachbar, Stadtbaumeister Dieter Reichstein, errichtete direkt an der nördlichen Grenze zu Wittmanns Grundstück ein graues Gartenhaus. Knapp drei Meter breit, fünf Meter lang und – in ihren Augen – viel zu hoch.
Für Petra Wittmann und ihren Mann Ekkehard Strasser steht die Hütte im Außenbereich und hätte deshalb in dieser Form nie gebaut werden dürfen (siehe Infokasten). „Es hat schon ein Geschmäckle, wenn hier bestehende Rechtspositionen aufgeweicht werden, um private Interessen durchzusetzen“, sagt Dr. Rafael Tobias Huber, der inzwischen eingeschaltete Rechtsanwalt der verärgerten Nachbarn.
Doch das städtische Bauamt ist anderer Meinung als der Rechtsanwalt. In monatelangen Briefwechseln tauschte man sich aus, stritt um Außen- oder Innenbereich. „Der Bereich gehört zum Wohnumfeld des Hauses und schließt direkt an die Terrasse der Reichsteins an und liegt deshalb gerade noch im Innenbereich“, sagt Sachgebietsleiter Robert Dießner. Deshalb brauche das Nebengebäude keine Baugenehmigung und eine Bautätigkeit müsse zuvor nicht angekündigt werden.
Ursprünglich sei geplant gewesen, das Haus weiter im Norden, also mehr in Richtung Streuobstwiese, zu bauen. Doch das genehmigte das Bauamt nicht. „Das Haus musste dem bestehenden Wohnbereich zugeordnet werden“, sagt Dießner.
Streitpunkt ist auch die Höhe des Gartenhauses
Ein weiterer Streitpunkt ist die Höhe des Gartenhauses. Dießner, der selbst den Meterstab angelegt hat, kommt von der Oberkante des Erdreiches bis zur Unterkante des Daches auf 2,93 Meter – also sieben Zentimeter unter der zulässigen Höchstgrenze. Dass das Pultdach Richtung Hang ansteigt und damit optisch aufbaut, zähle nicht, so Dießner.
„Das Gelände wurde aber vorher um 70 Zentimeter aufgeschüttet“, sagt Petra Wittmann. So kommt sie auf über 3,50 Meter. Hinter ihrer, beim Einzug im Jahr 2009 auf zwei Meter festgelegten Sichtschutzmauer, wirke das Gartenhaus nahezu monströs. „Und wir haben damals das Grundstück gekauft im Glauben, dass auf der landwirtschaftlichen Fläche dahinter nichts gebaut werden darf.“ Für Anwalt Rafael Tobias Huber ist klar: „Die Hütte ist einfach hässlich und bedeutet eine Wertminderung des Eigentums meiner Mandanten.“
Dieter Reichstein möchte in dem Gartenhaus Geräte unterbringen, die er zur Pflege der Streuobstwiese benötigt. „Nach langer Abstimmung mit dem Stadtbauamt haben wir diesen Standort gewählt“, sagt Reichstein, der nicht erwartet hat, dass sein Schuppen derartige Wellen schlägt. Es sei davon ausgegangen, dass die Hütte – wie andere im Stadtgebiet auch – geduldet wird. Gerüchte, er wolle dort später eine Sauna installieren, wies er zurück.
Für Oberbürgermeister Bernhard Gmehling ist die ganze Geschichte „äußert unglücklich“. Nach „sorgfältigster Überprüfung der baurechtlichen Lage“ sei er sich aber ebenso wie sein Stadtjurist Ralf Rick sicher, dass er mit einer Verfügung, das Gartenhaus wieder abzureißen, vor Gericht nicht bestehen würde. „Allerdings gibt es natürlich die Möglichkeit zivilrechtlich vorzugehen. Wir als Stadt aber können hier nichts mehr tun“, sagt der Rathauschef, der selbst vor Ort war. Das habe er auch dem Ehepaar Wittmann/Strasser geraten.
Soweit aber wollte Petra Wittmann bisher nicht gehen. Denn es keimte die Hoffnung, dass die Stadt noch einmal „in sich geht und die Entscheidung noch mal überdenkt“.
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