Nach Strafbefehl für Notarzt: Was hat sich verändert?
Ein Kind droht zu ersticken. Alexander Hatz schaltet das Blaulicht an und fährt los. Es folgt ein Strafbefehl und ein riesiger Medienrummel. Seitdem hat sich Vieles verändert.
Wenn Dr. Alexander Hatz heute die Ereignisse Revue passieren lässt, kommt ihm die Situation, in der er sich vor gut einem Jahr fand, regelrecht surreal vor. Die Straße im beschaulichen Ballersdorf voller Übertragungswagen. Eine Welle an Anfragen von Medien aus ganz Deutschland. Briefe, E-Mails und Freundschaftsanfragen auf Facebook von wildfremden Menschen. Was war geschehen? Und was hat sich seither getan?
Strafbefehl für Notarzt
Eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn im April 2014 – Routine seit 23 Jahren für den erfahrenen Notarzt – hatte Hatz einen Strafbefehl eingebracht. Wegen Verkehrsgefährdung sollte er 4500 Euro Strafe zahlen und seinen Führerschein für sechs Monate abgeben. Die Neuburger Rundschau berichtete über diesen Fall am 3. Februar 2015. Was dann geschah, hätte sich Hatz in seinen wildesten Träumen nicht vorstellen können.
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