Sexualstraftäter kommt mit Bewährungsstrafe davon
Ein 54-Jähriger hat sich an Tochter und Adoptivtochter vergangen. Das Verfahren hat er selbst ins Rollen gebracht.
Als „Kinderschänder“ hat ihn der Lebensgefährte seiner Adoptivtochter auf einer Faschingsparty im Landkreis im vergangenen Jahr beschimpft. Er sei pädophil, schrie der junge Mann betrunken in der Öffentlichkeit. Das wollte sich der heute 54-Jährige nicht gefallen lassen und zeigte den Freund seiner Tochter wegen Beleidigung an. Damit schnitt er sich allerdings ins eigene Fleisch. Denn während das Verfahren wegen Beleidigung eingestellt wurde, begann die Staatsanwaltschaft, gegen den beschuldigten Vater zu ermitteln. Gestern musste sich dieser nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen vor Gericht verantworten.
Adoptivtochter sagt gegen Vater aus
Der erste Vorfall soll sich zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 2000 und 2002 ereignet haben. Wie die mittlerweile 25-jährige Adoptivtochter des Angeklagten aussagte, sei es in etwa zur Zeit ihrer Erstkommunion, also in der dritten Klasse, gewesen, als ihr Adoptivvater sie mehr als einmal in ihr abgedunkeltes Kinderzimmer gelotst habe. Was dort passierte, blieb dem Mädchen bis heute im Gedächtnis – auch wenn sie zunächst gar nicht genau einordnen konnte, was sie damals in den Mund nehmen musste. Ein paar Wochen später vertraute sie sich ihrer besten Freundin an, die es dann ihrer Mutter erzählte. Aber niemand glaubte dem Mädchen.
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