Stadtverwaltung in Neuburg macht FFP2-Maske zur Pflicht
Ab Montag, 18. Januar, gilt die neue Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr. Wie nun aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervorgeht, will sich die Stadt Neuburg dieser Regelung anschließen.
Demnach ist das Betreten der Stadtverwaltung und anderer städtischer Einrichtungen genauso wie das Fahren mit dem Stadtbus nur noch mit FFP2-Maske möglich. Darüber hinaus sind auch alle Mitarbeiter dazu verpflichtet, im Publikums- und Begegnungsverkehr eine entsprechende Maske zu tragen, heißt es weiter. Persönliche Besuche sind in der Stadtverwaltung nach wie vor nur möglich, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde. Dies kann telefonisch oder auch online über www.neuburg-donau.de erfolgen. Der Zugang zum Harmoniegebäude in der Altstadt erfolgt ausschließlich über den Eingang in der Amalienstraße.
Termine bei Stadt Neuburg nur nach telefonischer Vereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung: Zentrale Vermittlungsstelle: 55-0; Einwohnermeldeamt: 55-332, 55-316, 55-318; Standesamt: 55-309, 55-312; Ordnungsamt: 55-323; Bürgertelefon (Auskünfte und Fragen zu Corona): 55-600.
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