Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Neuburg: Neuburger hat Sex mit einer 15-Jährigen: Es war keine Vergewaltigung

Neuburg
12.04.2022

Neuburger hat Sex mit einer 15-Jährigen: Es war keine Vergewaltigung

Freispruch bei Vergewaltigung. Neuburger Richter entscheidet für Angeklagten.
Foto: Elisa-Madeleine Glöckner

Plus Ein 19-jähriger Neuburger soll eine 15-Jährige vergewaltigt haben. Der Vorwurf kann vor Gericht nicht bestätigt werden, auch K.-o.-Tropfen waren sicher nicht im Spiel.

„Nein“ heißt „Nein“, das ist spätestens seit der „Me Too“- Debatte klar, wenn es um sexuelle Beziehungen geht. Aber kann auch mal ein „Ja“ in Wahrheit „Nein“ heißen? Um diese schwierige Frage ging es in der jüngsten Verhandlung am Neuburger Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein heute 19-jähriger Mann, der vor einem Jahr mit einer damals 15-Jährigen Geschlechtsverkehr hatte. Sie hat seiner Aussage nach dazu zugestimmt, dennoch stand der Vorwurf von Vergewaltigung im Raum.

Es war bereits der zweite Verhandlungstag im Neuburger Gericht, an dem dieser Fall verhandelt wurde. Und nach wie vor taten sich für Jugendrichter Gerhard Ebner zahlreiche ungelöste Fragen auf. Im Zentrum des Falls steht ein Abend, der sich im April des vergangenen Jahres ereignet hat. Eine rund zehnköpfige Gruppe von Jugendlichen traf sich in Neuburg zum feiern. Bestätigt durch mehrere Zeugenaussagen ist, dass sehr viel Alkohol geflossen ist. Einige Stunden später soll der Angeklagte mit der Geschädigten alleine in deren Wohnung gewesen sein und es kam zum Geschlechtsverkehr. Dies war dann aber auch das Einzige, was in der Verhandlung als sicher galt. Die weiteren Umstände lassen sich zum Großteil nur erahnen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.