Finanzamt Schrobenhausen gibt Tipps zur Grundsteuererklärung
Seit der Grundsteuerreform in Bayern sind Hausbesitzer verpflichtet, Angaben zu ihrem Eigentum zu machen. Die Erklärung birgt jedoch Tücken. Das ist zu beachten.
Bis 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung abgeben. Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, werden im Folgenden die häufigsten Fehler aufgezeigt, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen. Weitere wichtige Informationen, Erklärvideos und Hilfestellungen finden sich unter www.grundsteuer.bayern.de.
1. Die Bürger erklären häufig die Nutzfläche ihrer Garage vollständig, ohne den hierfür vorgesehenen Freibetrag von 50 m² zu berücksichtigen. Bei der anzugebenden Nutzfläche aller zur Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen der hierfür vorgesehene Freibetrag von 50 m² zu berücksichtigen. Ist die Fläche aller Garagen insgesamt z. B. nur 25 m² groß, so ist 0 m² einzutragen. Stellplätze im Freien und Carports müssen generell nicht eingetragen werden.
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