Verfassungsgericht lehnt Antrag zu Stopp von Klimaschutz-Reform ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Damit wird am Freitag über die Änderung des Klimaschutzgesetzes abgestimmt.
Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung werde abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig sei.
CDU-Abgeordneter Heilmann wollte die Abstimmung über das Klimaschutzgesetz verhindern
Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer "extrem verkürzte Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er argumentierte, sein Recht als Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" sei verletzt worden.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.
Heilmann hatte beim Heizungsgesetz eine Verzögerung erreicht
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. "Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren", hatte Heilmann am Mittwoch erklärt. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher. (dpa)
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Grundsätzlkich hat Heilmann schon recht. Die Bundestagsmitglieder werden de facto mit Abstimmungsvorlagen überrollt und, so meine Schätzung, mindesterns 50% wissen eh nicht wofür oder wogegen sie stimmen. Sie verlassen sich vermutlich auf Empfehlungen oder Vorgaben ihrer Fraktionsführung.
Das dürfte nie anders gewesen sein. Gesetzesvorlagen können nur Experten im Detail beurteilen. Alle anderen müssen sich darauf verlassen, dass das, was politisch diskutiert wird, im Gesetz auch umgesetzt wird. Das Schlimmste sind Laien, die Gesetze lesen und selbst interpretieren.
>>Heilmann hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer "extrem verkürzte Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. <<
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Spielchen der Union jetzt Grenzen aufgezeigt hat. Da Herr Heilmann offensichtlich mit dem Tempo der heutigen Zeit seine Probleme hat, sollte er bei der nächsten Wahl besser nicht mehr antreten und einem jüngeren Kandidaten Platz machen.