Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz
In wenigen Tagen sollte der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz beschließen. Doch ein CDU-Abgeordneter hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet – mit Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.
Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Heizungsgesetz gestoppt: Gericht gibt Heilmann Recht
Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.
Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken.
Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.
Merz: Schwere Niederlage für Regierung
CDU-Fraktionschef Friedrich Merz hat den Stopp der Heizungsgesetz-Abstimmung als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz" gewertet. "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende der dpa.
"Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag. Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen."
(dpa)
Die Diskussion ist geschlossen.
Daß der "heißen Nadel", nicht dem Gesetz, ein Riegel vorgeschoben wurde, halte ich für richtig.
war nicht anderst zu erwarten : die unioner haben ihre beraterverträge noch nicht im sack und über die provisionen wird auch noch gestritten
Und wieder ein grüner Rohrkrepierer- Marke Habeck. Das ist wenn Gesetze vorbereitet werden ohne objektiven Sachverstand, sondern gesteuert von einseitig orientierten sogenannten " Fachleuten". Derartige Vorgehensweisen schaden auf Dauer den Wirtschaftsstandort DEU. Wie sollen denn Unternehmen und Privatleute Investitionen planen, wenn die Rahmenbedingungen sich ständig und unvorhersehbar ändern; dann läßt man es einfach bleiben.
Herr Jochen H.
Haben Sie überhaupt die Begründung für den Stopp gelesen?
Der Grund ist die Schnelligkeit des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Fall. Nicht das Gesetz an sich.
Und auch über die "Schnelligkeit" des Verfahrens war sich Karlsruhe nicht uneins.
Das Gesetz selber ist von Bundesverfassungsgericht in keinster Weise gestoppt worden.
Die erwirkte "einstweilige Anordnung" ist auch nur ein politisches Taktikspiel, um das Thema länger für politische Kampagnen warm zu halten, denn die Sommerpause, die nächste Woche beginnt, geht dann bis September. Auswirkungen auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfes wird es nicht haben. Die Mehrheit liegt nun mal bei SPD, Grüne und FDP.
Wahrscheinlich erhofft man sich dadurch positive Auswirkungen bei der Wahl 4 Wochen nach Ende der Sommerpause in Hessen und Bayern, bei der letztes mal sowohl CDU und CSU massiv verloren hatten und die Grünen deutlich stärker hervorgingen.
Im Endeffekt verliert man also 2 Monate, eventuell sogar länger, bis das Gesetz in Kraft treten kann. Für den Umbau der Energie- und Heizungsthematik ein Rückschlag, egal ob das Gesetzt gut oder schlecht sein wird. Es gibt wiedermal keine Planungssicherheit für die Menschen und Betriebe. Die Angst bleibt bestehen, weil keiner weiß, was kommen wird. DANKE lieber Herr Merz.
Ich finde, am schlimmsten war ja die Ankündigung von Markus Söder bei Maischberger, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird, wenn 2025 wieder die CDU regiert. Jetzt weiß man garnicht mehr was man tun soll. Am besten nichts.
Bravo, das alte Spiel, schnell ein Gesetz mit heißer Nadel ohne Sachverstand und Fachkompetenz vor der Sommerpause verabschiedet, das zur Überprüfung und Entscheidung nach Karlsruhe geht.
Was können unsere Politiker eigentlich und für was werden sie bezahlt?