B 25: Unternehmen klagen jetzt
14 Unternehmen aus der Region wollen das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Bundesstraße B 25 bei Dinkelsbühl nicht länger hinnehmen.
Nicht ausreichend geprüft
Wie mehrfach berichtet, haben Stadt Dinkelsbühl und Landratsamt Ansbach die Sperrung der B 25 verhängt. Nach Ansicht der nun klagenden Unternehmen sind Alternativen zu der Sperrung nicht ausreichend geprüft worden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der IHK Schwaben. Es wird auf ein Gutachten verwiesen, wonach Tempo 30 eine deutlich höhere Lärmreduzierung für die Anwohner bringen würde als die Aussperrung von Lastwagen mit mehr als zwölf Tonnen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht wird unterstützt von zwei Branchenverbänden, drei Firmen, die nicht klageberechtigt sind, und der IHK Schwaben, die selbst nicht klagen kann. Von einem Eilantrag hatte der Anwalt abgeraten, da durch die Ausnahmeregelungen keine Eilbedürftigkeit bestehe.
Die Ausnahmegenehmigungen für die Durchfahrt allerdings werden kritisiert, da sie nur befristet und widerruflich ausgestellt seien und den Firmen deshalb keinerlei mittel- und langfristige Rechtssicherheit böten, so die IHK.
Bereits vor zwei Jahren war es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen, da die Stadt Dinkelsbühl damals ein Nachtfahrverbot für Lastwagen verhängte. Die Stadt hatte das Verfahren in drei Instanzen bis vor das Bundesverwaltungsgericht verloren. Die Beteiligten hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
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