Anwohner müssen bei Kälte anpacken
Die Räum- und Streupflicht trifft fast überall die Anwohner. Wer muss wann Gehwege von Eis und Schnee befreien? Und was ist zu tun, wenn man dazu nicht im Stande ist?
Wer muss wann räumen? – diese Frage stellen sich Anwohner alle Jahre wieder, wenn es Winter wird. Denn kommen Bürger ihren Pflichten nicht nach, kann das Konsequenzen haben: Ein Sturz auf einem glatten Gehweg kann für den einen schmerzhaft sein und für den anderen als Verursacher ein juristisches Nachspiel haben. Laut dem Wetterbericht ist der Winter im Ries noch nicht vorbei. Zudem soll sich die momentane Kälte in den nächsten Tagen im einstelligen Minusbereich halten – und damit besteht ein Glätterisiko auf den Straßen und Gehwegen. Vielleicht überrascht uns aber auch der Schnee wieder einmal über Nacht. Wer dann seine Schaufel griffbereit hat, kann gleich nach dem Aufstehen loslegen, denn die Räum- und Streupflicht trifft fast jeden. Private Wege, aber auch öffentliche, die am Grundstück entlangführen, gilt es so zu präparieren, dass möglichst keine Unfälle passieren.
In Nördlingen ist die Räumpflicht klar geregelt
Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es unterschiedliche Regelungen für die Räum- und Streupflicht. Kommunen regeln es meist per Satzung, diese Pflicht auf die Anwohner zu übertragen.
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