Cannabis im Wald angebaut
Nur ein Geständnis ohne Wenn und Aber rettete einen 31-Jährigen vor einer Haftstrafe.
Es war ein Fall, in dem besonders deutlich wurde, warum Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, eine Waagschale hält. Einerseits wog die Straftat des unerlaubten Drogenbesitzes in nicht unerheblichem Umfang schwer, andererseits warf der Angeklagte vieles an Einsicht und guter Sozialprognose in die Waagschale, um haarscharf am Gefängnis vorbeizukommen. Das Delikt: Ein 31-jähriger Mann aus einer größeren Ries-Kommune hatte zehn Cannabis-Stauden heimlich in einem Waldstück angebaut. Ein Förster hatte ihn gesehen, er wurde identifiziert, und die Polizei entdeckte bei einer Hausdurchsuchung eine Menge an Marihuana, die mit einem guten Pfund das unter „Geringfügigkeit“ geltende Maß um das Fünffache überschritt. „Das ist keine Bagatelle“, machte Helmut Beyschlag, der Vorsitzende Richter am Nördlinger Schöffengericht, deutlich.
Unerlässlich als Gegengewicht war ein Geständnis, und zwar ohne Wenn und Aber beziehungsweise „ohne Herumeiern“, wie es der Strafverteidiger ausdrückte. Richter Beyschlag machte mehrmals deutlich, dass ein weniger klares und kompromissloses Geständnis ohne Einlassungen und Ausreden unweigerlich ins Gefängnis geführt hätte, zumal durch den Anbau im Wald der Vorsatz, das Gesetz zu brechen, überdeutlich zum Ausdruck gekommen war. Außerdem hatte der Angeklagte eine einschlägige Vorstrafe: 2007 war er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Doch seitdem hielt sich der junge Mann gut, arbeitet seit zehn Jahren zuverlässig in einem großen Betrieb, lieferte keinerlei Hinweis auf einen Junkie, der auf die schiefe Bahn geraten war. Sein Anwalt bringt ein Zwischenzeugnis der Firma mit, das gut ausfällt. Der Angeklagte selbst erwähnt, dass die Polizisten bei der Hausdurchsuchung Ordnung und Sauberkeit in seiner Wohnung ausdrücklich hervorgehoben hatten. Richter Beyschlag bestätigt im Laufe der Verhandlung, dass er durchaus den Eindruck einer Persönlichkeit gewonnen habe, die „klar in Gedanken und Aussagen ist“. Die obligatorische Versicherung, dass der Angeklagte sein Drogenproblem in den Griff bekommen habe, sehe der Richter Beyschlag aus jahrzehntelanger Erfahrung grundsätzlich kritisch. Warum er sein Rauschgift denn im Wald angebaut habe, wo die Entdeckungsgefahr relativ groß sei, wollte er wissen. Der 31-Jährige wollte nichts mit Dealern und Drogengeschäften zu tun haben, sagte er selbst. Die Gefahr der Entdeckung habe er in seinem Plan nicht berücksichtigt.
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