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07.10.2009

Eine gütliche Einigung ist gescheitert

Wemding (mmü) - Die Stadt Wemding hat im Juli vorigen Jahres einer leitenden Angestellten gekündigt (wir berichteten). Dies lässt sich die Frau nicht gefallen und klagt vor dem Arbeitsgericht. Nachdem dort mehrere Gütetermine gescheitert waren, fand nun in Donauwörth eine mündliche Verhandlung statt. Sie befasste sich mit der Klage der früheren Beschäftigten gegen die erste ihrer insgesamt sechs Kündigungen, wovon drei fristlos und drei weitere ordentlich erteilt worden waren.

Die Kommune wirft der ehemaligen Stadtbaumeisterin eine ganze Reihe von Verfehlungen vor: Sie soll den Dienst-Computer für ausgiebigen privaten E-Mail-Verkehr missbraucht haben. Außerdem bringt die Stadt vor, die Frau soll trotz einer Fahrtkostenpauschale entferntere dienstliche Touren extra abgerechnet haben.

Bauzeichnungen in eigener Sache

Als weiteren Kündigungsgrund betrachtet die Stadt Wemding, dass die ehemalige leitende Mitarbeiterin neben ihrer eigentlichen Aufgabe in eigener Sache Bauzeichnungen angefertigt haben soll. Darunter wären zwei in Wemding, ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich als Stadtbaumeisterin, gelegen. Ein Zeuge vor dem Arbeitsgericht erzählte, er habe für die Berechnung eines Energie-Passes privat 300 Euro an sie bezahlt. Die Klägerin bestritt dies aber.

Besonders schwer wiegt für die Kommune eine E-Mail der Ex-Beschäftigten, in der sie Inhalte einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung an einen Dritten weitergegeben haben soll.

Der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Balze brachte jetzt zum Ausdruck, dass eine Abmahnung für viele der Vorwürfe wohl die passendere Vorgehensweise gewesen wäre.

Noch zu Beginn der Verhandlung bemühten sich beide Parteien sowie Balze um eine gütliche Einigung. Dies scheiterte jedoch schon bald an den unterschiedlichen Ansichten, wie diese zu formulieren wäre.

Die Klägerseite, vertreten durch den Anwalt Johannes Ziegelmeir, die um den Ruf der früheren Stadtbaumeisterin bemüht ist, zielte in einer möglichen gütlichen Einigung darauf ab, dass die Vorwürfe "nicht weiter aufrechterhalten" werden sollten. Im Gegensatz dazu wollte sich der Anwalt Edmund Herrmann, der die Stadt Wemding vertritt, nur darauf einlassen, die Vorwürfe "arbeitsrechtlich nicht weiter zu verfolgen". "Es wird keine 180-Grad-Wendung von uns geben", so Herrmann. Eine gütliche Einigung müsse für seine Seite politisch darstellbar bleiben.

Anwalt: Klärung kann Jahre dauern

Sollte sich jedoch, wie es den Anschein hat, keine Einigung finden lassen, könnte alleine die arbeitsrechtliche Klärung des Streits nach den Worten Ziegelmeirs "gut über zehn Jahre dauern". Dieser Fall könnte eintreten, wenn die Ex-Stadtbaumeisterin gegen jede ihrer sechs Kündigungen vorgehen sollte und alle rechtlichen Instanzen ausgeschöpft würde. Eine Entscheidung in erster Instanz wird für Ende Oktober erwartet.

Die strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe gegen die ehemalige Angestellte der Kommune Wemding dauert noch an, da sich die Auswertung der Daten auf den Rechnern der ehemaligen Stadtbaumeisterin als äußerst zeitaufwendig erweise, wie in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht erklärt wurde.

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