Parken: Warum die Stadt Nördlingen jetzt härter durchgreift
Plus Eine Anwohnerin am Weinmarkt parkt seit Jahren gegen die Fahrtrichtung. Jetzt bekommt sie ein Knöllchen.
Uschi Källner ärgert sich, und zwar richtig: Seit rund zehn Jahren wohnt sie am Weinmarkt und hat einen sehr bequemen Parkplatz direkt vor der Haustür. Es ist einer von dreien vor der Häuserfront, zu der unter anderem das Lokal „Alexanderplatz“ gehört. Kommt man aus der Polizeigasse, muss man nur einen kleinen Schlenker nach links machen – und schon steht man auf der Parkfläche vor den Häusern. Nie habe jemand Anstoß an dieser Art des Parkens genommen, doch vor Kurzem ging es plötzlich ganz genau: In Form eines Knöllchens über 15 Euro teilte die Stadt Nördlingen Uschi Källner mit, dass sie verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung parke. Weder ihr Auto, noch den Sachverhalt konnte Uschi Källner so stehen lassen und schrieb einen offenen Brief an Oberbürgermeister Hermann Faul und den Stadtrat. Darin hob sie zunächst hervor, dass in diesem Fall das vorschriftsmäßige Parken schwieriger und riskanter wäre: Dann müsste man entweder auf engstem Raum mitten im Verkehr wenden oder den Parkplatz über den Weinmarkt verlassen und zwischen den Besuchern dort hindurch lavieren. Eine Politesse, die sie auf das Ärgernis ansprach, antwortete sehr freundlich, aber ebenso bestimmt, die Stadt müsse nunmehr wegen des Parkverhaltens vieler Bürger konsequent durchgreifen.
Nördlinger Ordnungsamtschef Jürgen Landgraf reagiert
Der Leiter des Ordnungsamtes Jürgen Landgraf erklärt gegenüber unserer Zeitung, er habe Uschi Källner bereits in einem Brief geantwortet: Er verstehe ihren Unmut und die Stadt sei bei der Regulierung des ruhenden Verkehrs bisher „mit Augenmaß und nicht zu kleinlich“ verfahren. Sogar an Hauptverkehrsstraßen in Wohngebieten, aber auch beispielsweise an der Stadtmauer habe man es mit den Linksparkern nicht immer zu genau genommen, wenn sich die Parksituation dann unkomplizierter gestaltete. „Doch das Möchtegern-Gerechtigkeitsgefühl wird immer schlimmer“, sagt Landgraf. Tatsächlich hätten sich Parker, die in nicht unbedingt vergleichbaren Situationen Strafzettel bekamen, darüber beschwert, dass man es wohl nicht bei jedem ganz genau nahm. In der Vergangenheit hätten derartige Beschwerden nach dem Motto „Was ich nicht darf, sollen andere auch nicht dürfen“ bereits bis vor die Regierung von Schwaben geführt, wo dann gar von „Rechtsbeugung“ durch die Stadt die Rede war. Bei einer umfassenden Diskussion in der Stadtverwaltung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass man nunmehr konsequent strikt die Einhaltung des Parkens streng in Fahrtrichtung kontrollieren müsse, um unantastbare Gleichbehandlung zu gewährleisten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Richtig so!! Warum gibt es wohl Verkehrsregeln? Man sollte die Parküberwachung meiner Meinung nach bis 20.00 Uhr ausdehenen. Nach 17.00 Uhr scheint beim Parken in der Altstadt rechtsfreier Raum zu sein. Es wird im Halteverbot, in den Nebenstraßen direkt vor den Haustüren ( die Bewohnrer haben Probleme in ihre Wohnung zu gelangen), geparkt.
Frau Källner scheinen die Verkehrsregeln auch nicht zu interessieren. Sie fährt auch mit dem Fahrrad widerrechtlich auf dem Gehweg, weil ihr die Überquerung der Straße zu gefährlich. Durch ihr Verhalten gefährdet sie in erster Linie sich selbst und auch Fußgänger. Es wäre ja auch möglich, vom Fahrrad abzusteiegen und dieses 50 Meter zu schieben.