Urteil gegen Stalker in Nördlingen gesprochen
Ein Nördlinger stellte seiner Sandkastenfreundin nach. Was dem Angeklagten vor dem Amtsgericht vorgeworfen wurde.
Ein 32-jähriger Nördlinger ist des Stalkings schuldig gesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, seiner mittlerweile 30-jährigen Sandkastenfreundin massiv nachgestellt zu haben. Gleich zu Beginn der Verhandlung, die von Richter Gerhard Schamann geleitet wurde, gab der Beschuldigte seine Vorgehensweise zu und unterstrich, dass es niemals seine Absicht gewesen sei, der Klägerin in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Er hätte nie vorgehabt, schädigend in ihr Umfeld einzugreifen und immer nur das Gespräch gesucht. Die Klägerin selber machte aber deutlich, dass sie dem Beklagten des öfteren mitgeteilt hat, keinen Kontakt mit ihm zu wollen. „Trotz einer gemeinsamen Kindheit entwickelt sich halt jeder Mensch anders“, sagte das Opfer und tat seine Abweisung unmissverständlich kund.
Der Nördlinger drang in den Garten der Eltern ein
Auch Freundschaftsanfragen, welche teilweise unter falschem Account über diverse Online-Netzwerke verschickt wurden, hat die Klägerin abgewiesen und blockiert, wie sie vor Gericht sagte. Selbst das hat den Nördlinger nicht davon abgehalten, in den Garten der elterlichen Wohnung einzudringen und sich an der hinteren Eingangstüre zu schaffen zu machen. Aus Angst rief die Klägerin einen Bekannten zu Hilfe, der den Angeklagten dazu brachte, das Objekt zu verlassen. Trotz eindeutiger Ablehnung kam es laut Aussage der Geschädigten bei öffentlichen Veranstaltungen immer wieder zu angeblichen Zufallstreffen. Richtig Angst machte der Klägerin nach eigenen Angaben vor Gericht die Mitteilung, dass jemand in ihr Nachbarhaus eingedrungen sei und dort lautstark mehrmals ihren Vornamen rief. Nachdem sich diese Art der Nachstellung über mehrere Jahre hinzog, erstattete die Rieserin Mitte September 2018 Strafanzeige. Nicht zuletzt deshalb, weil sie Fotos über die sozialen Netzwerke erhielt, die den Nördlinger nackt zeigten.
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