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Tipp
29.07.2015

Was Ferienjobber wissen sollten

Auch in der derzeit gut laufenden Baubranche gibt es für Schüler und Studenten die Möglichkeit, Ferienarbeit zu machen. Wer bereits volljährig ist, muss von den Betrieben nach dem Mindestlohn bezahlt werden.
Foto: dpa

Wer bereits volljährig ist, hat Anspruch auf den Mindestlohn

Diese Woche beginnen die großen Ferien und viele Schüler und Studenten suchen Ferienjobs. Hilfe, eine Arbeit während der freien Schulzeit zu bekommen, leistet auch die Agentur für Arbeit. In ihrer Jobbörse unter der Internetadresse www.jobboerse.arbeitsagentur.de - Stichwort Ferienjob werden einzelne Stellen angeboten, wie Rosemarie Kramer von der Donauwörther Agentur sagte. Auch in den Lokalzeitungen sind nicht selten Jobs ausgeschrieben. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an die Firmen und Geschäfte direkt zu wenden.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht, dass Jugendliche bis 14 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten dürfen. Die Ausnahme: Wer älter als 13 Jahre ist und von den Eltern die Zustimmung hat, kann leichte Tätigkeiten für zwei Stunden am Tag ausführen. Nacht- und Wochenendarbeit sind für alle unter 18 Jahren verboten. Keinesfalls erlaubt sind gefährliche Arbeiten, etwa mit Chemikalien, oder das Tragen von schweren Lasten. Wer volljährig ist, gilt in der Arbeitswelt als Erwachsener, der nach dem Mindestlohn bezahlt werden muss.

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