Finanzamt: Mehrheit muss auch künftig keine Rentensteuer zahlen
Nördlingen (pm) - Das System zur Rentenbesteuerung wurde zum 1. Januar 2005 umgestellt. Der Gesetzgeber war verpflichtet, ab 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. Teil der Neuregelung ist unter anderem die Übermittlung sogenannter Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung, die ab dem 1. Quartal 2010 ausgewertet werden sollen.
Aufgrund des schonenden Überganges zur nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte muss die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die bereits heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, auch weiterhin auf ihre Rente keine Steuern zahlen, heißt es in einer Mitteilung des Finanzamtes.
Bezieht etwa ein Rentner des Rentnerjahrganges 2006 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügt er über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, bleibt eine Rente von bis zu 18 900 Euro im Jahr (1575 Euro im Monat) faktisch steuerfrei (bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge). In den Rentnerjahrgängen 2007/08 liegen die Beträge bei 17 600 Euro/16 800 Euro pro Person und Jahr.
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