Verstoß gegen das Gaststättenrecht
In der Nacht zum heutigen Samstag wurde gegen Mitternacht bei einer Nördlinger Gaststätte eine erhebliche Lärmbelästigung durch eine Streife der Polizei bemerkt. Gleichzeitig ging eine telefonische Beschwerde bei der Polizeiinspektion ein. Eine größere Anzahl von Gästen befand sich vor dem Lokal und konsumierte dort Getränke. Sie waren auch für die Lärmbelästigung verantwortlich. Außerdem stellte sich heraus, dass der Wirt keine Genehmigung für eine Freischankfläche vorweisen konnte. Deshalb erwartet ihn nun wegen Verstoßes gegen das Gaststättenrecht eine Anzeige.
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