Bürgerbegehren zur Kinderbetreuung: Rechtsanwältin hat Zweifel
In der Sitzung des Gemeinderates gibt Sylvia Meyerhuber ihre Einschätzung ab. Noch hat der Gemeinderat keine Entscheidung gefällt.
In der jüngsten Sitzung des Munninger Gemeinderates stand einmal mehr das aktuelle Bürgerbegehren zur Zukunft der Kinderbetreuung in der Gesamtgemeinde auf der Tagesordnung. Bürgermeister Dietmar Höhenberger hatte die Fachanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber eingeladen, die den Gemeinderat in dieser Angelegenheit beraten sollte. Ihr Urteil über die im Bürgerbegehren gestellte Frage war eindeutig: Sie habe erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Fragestellung. Unter anderem sei sie ihrer Ansicht nach zu unbestimmt und die Begründung nicht umfassend genug formuliert.
Wie berichtet, wollen Eltern aus Laub und Munningen mit dem Bürgerbegehren und einem späteren Bürgerentscheid erreichen, dass in allen drei Ortsteilen die jetzigen Kindergärten bestehen bleiben. Das Landratsamt Donau-Ries als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat, anders als die Anwältin, keine Bedenken gegen die Fragestellung geäußert. Im Gegenteil: Sie ist von den Initiatoren im Vorfeld mit der Behörde eng abgestimmt worden.
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