Meinungsfreiheit oder Beleidigung? Mann wegen Kommentar vor Gericht
Plus Das Nördlinger Amtsgericht beschäftigt sich mit der Aussage eines Mannes im Internet. Er behauptet, er wollte eine Wissenschaftlerin nicht beleidigen.
Bei so mancher Aussage in einer hitzigen Debatte ist der Pfad zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung durchaus schmal. Doch gerade im Internet, wo die Sprache immer rauer zu werden scheint, ziehen Staatsanwaltschaften eine klare Linie, wenn das Persönlichkeitsrecht verletzt wird und kein wirklicher Beitrag zur allgemeinen Meinungsbildung zu erkennen ist. Ein Fall, bei dem es genau um diese Abwägung ging, wurde jüngst am Nördlinger Amtsgericht verhandelt. Und der Fall könnte sogar noch vor eine höhere Instanz kommen.
In einem Online-Netzwerk hatte ein Außendienstler, der bereits für eine kleine Gruppierung zur Wahl angetreten ist, einer Wissenschaftlerin "faschistoide Wahnvorstellungen" unterstellt. Außerdem behauptete der Mann, dass sie "aus Mangel an Kompetenz" mit diesen Wahnvorstellungen ihren Lebensunterhalt bestreite. Die Frau ließ sich weder den Kommentar noch den ursprünglichen Beitrag eines anderen Nutzers gefallen und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Gegen den Strafbefehl bezüglich des beleidigenden Posts legte der Mann Einspruch ein. Somit landete der Fall auf dem Tisch von Richterin Sandra Fischer.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.