Hinweis für Hundebesitzer im Raum Oettingen: Amt rät zur Leinenpflicht wegen Tierkrankheit
Jäger finden im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen verendete Füchse. Was Hundebesitzer beachten sollten.
Sport, Spazierengehen, Radfahren und Bewegung an der frischen Luft, alleine oder mit Angehörigen der eigenen Familie und vor allem auch mit dem eigenen Hund sind auch bei den Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Coronakrise erlaubt. Einen wichtigen Hinweis hingegen müssen Hundebesitzer im Raum Oettingen beachten. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen seien verendete Füchse gefunden worden, deren Ursache auf die auftretende Tierkrankheit „Staupe“ zurückzuführen sei. Jäger hatten diese Beobachtung gemeldet. Offensichtlich komme die Tierkrankheit aus dem angrenzenden fränkischen Raum und breite sich nach Nordschwaben aus. Ausgelöst wird diese hochansteckende Krankheit durch das „Canine-Staupevirus“ und diese verlaufe für Hunde und wildlebende Fleischfresser wie Füchse, Marder, Dachse zumeist tödlich. Diese betroffenen Tierarten können sich, so eine Veröffentlichung der Stadtverwaltung aufgrund einer Information vom Veterinäramt des Landratsamts, über Urin, Speichel, Kot oder an den Kadavern der verendeten Tiere infizieren.
Veterinäramt: Hunde regelmäßig impfen lassen
Für Menschen allerdings sei die Erkrankung ungefährlich und nicht meldepflichtig. Jedoch weist das Veterinäramt eindringlich darauf hin, dass Hundebesitzer ihre Hunde zum Schutz vor Ansteckung gegen das „Canine-Staupevirus“ regelmäßig impfen lassen sollten und die Hunde bei Spaziergängen nicht freilaufen lassen sollen. Eine unbedingte Leinenpflicht sei anzuraten. Informationen rund um die Impfung von Hunden können bei den entsprechenden Tierärzten erfragt werden, heißt es weiter. Infizierte Tiere verhalten sich in der freien Natur ähnlich der Tollwuterkrankung. Das Virus schädigt beim erkrankten Tier das Atem-, Verdauungs- und Nervensystem, die Tiere zeigen Lähmungserscheinungen oder Krämpfe und verlieren die Scheu vor dem Menschen. Aufgefundene tote Tiere sollten nicht berührt werden und genügend Abstand sollte gewahrt bleiben.
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