Minderoffingen: Ärger abseits des Spielfeldes
Bei einem Fußballspiel landet ein Ball auf der Motorhaube eines Autos. Das kostet den Besitzer 1300 Euro. Die Versicherung will aber nur die Hälfte der Kosten übernehmen.
Es lief die zweite Halbzeit im Spiel zwischen der SpVgg Minderoffingen und dem SV Megesheim. Kurz vor der Pause führten die Gäste. Die Spieler beider Mannschaften kämpften auf dem Feld um den Sieg, als etwa 15 Minuten vor dem Schlusspfiff zwei Kicker gegen den Ball traten. Er wurde durch den Pressschlag in einem hohen Bogen ins Seitenaus geschleudert, wo er auf der Motorhaube eines Autos aufschlug. Während das Spiel unbeirrt weiterlief und sich dem Ende zuneigte, begann der Ärger für den Abteilungsleiter der SpVgg Minderoffingen, Benno Stark: Die Wucht des Aufpralls verursachte eine Delle. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 1300 Euro. Für den Abteilungsleiter eigentlich ein klarer Fall für die Versicherung des Vereins. Die will nun aber nicht den gesamten Betrag übernehmen. Deshalb wandte sich Stark mit einem Schreiben an die Rieser Nachrichten. Er ärgert sich über das Verhalten der Versicherung, die lediglich die Hälfte der Kosten zahlen will. „Jetzt ist der Zuschauer sauer auf den Verein und wir auf die Versicherung, weil das nicht klappt“, sagt er im Gespräch mit den RN. Im Moment sei der Verein über den Bayerischen Landes-Sportverband versichert, der einen Vertrag mit der Arag Versicherung abgeschlossen hat. „Wir zahlen da monatliche Beiträge und für was? Da ist es einfacher, wenn wir uns nach einer eigenen Alternative umsehen“, sagt Stark.
Der Grund für seinen Missmut liege vor allem in der Begründung der Versicherungsgesellschaft. Die Arag erklärt in einem Schreiben, das den RN vorliegt, dass der Zuschauer zwar Anspruch auf Schadensersatz habe, er sich aber im Klaren hätte sein müssen, dass er neben einem Fußballfeld parkte und eine Gefahr durch umherirrende Bälle bestehe. Dem Geschädigten wird sogar vorgeworfen, dass er durch das Abstellen seines Autos auf dem Besucherparkplatz erheblich zum Schadenseintritt beigetragen hat, weshalb eben nur 50 Prozent der Reparaturkosten übernommen werden. Die Arag Versicherung berief sich dabei auf ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Regensburg aus dem Jahr 2012, in dem eine Klage ebenfalls abgewiesen wurde, da der Geschädigte in „unmittelbarer Nähe“ zum Sportplatz geparkt habe. Für Benno Stark sei allerdings nicht ersichtlich, was „unmittelbare Nähe“ bedeutet. Denn genauere Angaben machte das Unternehmen nicht. „Ich weiß halt, dass in unserem Fall das Auto etwa 30 Meter entfernt war“, sagt er.
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