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14.06.2007

Aus Jagertee wird Hüttentee

Aus dem Jagertee wird ein Hüttentee. Die Österreicher haben sich damit gegen deutsche Produzenten durchgesetzt, die unter dem Traditionsnamen Schnaps angeboten haben. Lediglich österreichische Hersteller dürfen weiterhin den originalen Jagertee produzieren.

Von Michael Paller
Kochendes Wasser, Kräuter und Obstler oder Rum - Skifahrer lieben diese Mischung. Der Jagertee (auch Jägertee oder Jagatee genannt) ist eins der beliebtesten Getränke in Österreich und wird in großen Mengen dort produziert. Mit enthaltenen 12 bis 15 Volumenprozent Alkohol trinkt auch manch Wanderer gerne ein Gläschen mehr.

Seit Jahren kämpfen die Österreicher dafür, dass nur sie den Traditionsnamen Jagertee verwenden dürfen. Von geschätzten 1 Million Liter Jagertee im Jahr wird nach Angaben des österreichischen Internetportals "networld" etwa ein Viertel in Deutschland produziert. Damit ist jetzt Schluss, zumindest wenn es nach der Europäischen Union geht.

Die Österreicher hatten sich schon vor Jahren die Bezeichnung Jagertee schützen lassen. Allerdings wurde in Deutschland weiter munter der Namefür eigene Produkte benutzt. Nach einer Initiative des Europäischen Parlaments haben sich der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer und sein österreichische Kollege Josef Pröll auf eine Neuregelung geeinigt. Danach dürfen nur noch österreichische Produzenten den Begriff "Jagertee" verwenden. Alle deutsche Produktionen weichen auf den Begriff "Hüttentee" aus.

Für den österreichischen Europaabgeordneten Richard Seeber bietet das Ergebnis eine Sicherheit für die heimischen Hersteller: "Die Gäste auf unseren österreichischen Skihütten können sich weiterhinsicher sein: Wo Jagatee draufsteht, ist ein österreichischesQualitätsprodukt drin." Der CSU-Wirtschaftsexperte im Europaparlament Alexander Radwan musste gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" eingestehen: "Dagegen war politisch nichts zumachen."

Die neue Etikettierungsrichtlinie für Spiritousen soll bereits in der kommenden Woche vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Dann gilt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" auch ein Schutz für zahlreiche deutsche Produkte, wie den Bayerischen Gebirgsenzian undden Fränkischen Obstler.

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