Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Benimmregeln auf Mallorca: Saufgelage und Prostitution sind an der Playa de Palma verboten

Benimmregeln auf Mallorca
24.07.2015

Saufgelage und Prostitution sind an der Playa de Palma verboten

Wer an der Playa de Palma auf Mallorca Urlaub machen will, muss einige Regeln beachten.
Foto: imago, Symbol

Die "Verordnung für ein zivilisiertes Zusammenleben" ist an der Playa de Palma auf Mallorca im vergangenen Sommer in Kraft getreten. Das sind die wichtigsten Regeln für Urlauber:

ALKOHOL: Exzessives Trinken sowie Saufgelage im öffentlichen Raum sind an der gesamten Playa de Palma untersagt. Zuwiderhandelnde können mit bis zu 200 Euro zur Kasse gebeten werden. Der Konsum von Alkohol aus Glasflaschen oder anderen Glasbehältern ist am Ballermann bereits länger verboten.

KLEIDUNG: Fern der Strände darf man seit 2014 nicht mehr mit freiem Oberkörper oder im Bikini spazieren gehen. Es drohen Strafen zwischen 50 und 200 Euro. Ausgenommen sind Strandpromenaden und Straßen, die zu den Stränden führen. Freie Oberkörper könnten "als respektlos und belästigend empfunden werden und zu einem Mangel an Hygiene führen", erklären die Behörden.

LÄRMBELÄSTIGUNG: Wer die Musik zu stark aufdreht, muss mit einer eine Geldstrafe von 50 Euro rechnen.

PROSTITUTION: Das "Nachfragen von Sexualdiensten" kann eine Strafe von 200 Euro nach sich ziehen.

SAUBERKEIT: Wer auf offener Straße uriniert, spuckt oder auch Kaugummis oder Kippen wegwirft und dabei erwischt wird, muss (je nach "Tatort") zwischen 50 und 200 Euro hinblättern.

MASSAGE AM STRAND: Die illegalen Dienste der Massage-Frauen von Mallorca, aber auch von Hellsehern, Kartenlegern oder Tätowierern darf man am Strand nicht mehr in Anspruch nehmen. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen zwischen 50 und 200 Euro.

GLÜCKSSPIELE: Wer zum Beispiel bei Hütchenspielern oder bei anderen Straßenglücksspielen Geld einsetzt, riskiert nicht nur seinen Einsatz, sondern zusätzlich auch eine Strafe von 200 Euro.

VANDALISMUS: Das Zerstören von öffentlichem Eigentum wird mit einer Geldbuße von bis zu 400 Euro geahndet. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.