Der Sommerschlussverkauf: Fragen und Antworten
Schnäppchenjäger aufgepasst: Jetzt locken viele Angebote aus dem Sommerschlussverkauf. Doch was, wenn die Ware nicht passt? Alles rund zum SSV. Von Stephanie Kundinger
Wurde der Sommerschlussverkauf nicht abgeschafft?
Ja, seit 2004 gibt es eigentlich keinen offiziellen Sommerschlussverkauf mehr. "Viele Händler haben schon vorher mit günstigen Angeboten gelockt, deshalb hat man den offiziellen Sommerschlussverkauf abgeschafft", sagt Petra von Rhein, Rechtsexpertin der Verbraucherschutzzentrale in Bayern. Allerdings bieten die meisten Händler nach wie vor viele Sommerschlussverkäufe an, vor allem Ende Juli.
Ab wann müssen Schnäppchenjäger die Augen offen halten?
"Die besten Sachen sind oft im Juni schon weg", meint Petra von Rhein. Es lohnt sich also, während des gesamten Sommers immer wieder nach Angeboten Ausschau zu halten.
Dürfen die Schnäppchen wieder umgetauscht werden?
Ein generelles Umtauschrecht gibt es gar es nicht - egal ob die Ware reduziert ist oder nicht. "Die meisten Händler bieten diesen Service jedoch aus Kulanz an", sagt die Rechtsexpertin. Somit können die Händler selbst entscheiden, ob sie Ware umtauschen oder nicht. Reduzierte Artikel sind oft vom Umtausch ausgeschlossen. Am besten sollte man vor dem Kauf abklären, ob die Ware umgetauscht werden kann und wie lange. "Manchmal kann man ein Umtauschrecht auch individuell vereinbaren", sagt Petra von Rhein.
Was ist, wenn die Ware kaputt ist?
Weißt die Ware Mängel auf, kann sie auch umgetauscht werden. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre. Der Kunde kann zwischen einer Nachbesserung und einer Ersatzlieferung wählen. "Ist eine Ersatzlieferung jedoch unverhältnismäßig, kann der Händler auch darauf bestehen, die Ware zu reparieren", sagt die Rechtsexpertin.
Wurde bereits zweimal erfolglos nachgebessert, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen oder auf eine Ersatzlieferung bestehen. Aber Achtung: Das gilt nicht für Mängel, auf die der Händler vorher hingewiesen und die Ware deshalb reduziert hat.
Brauche ich zum Umtausch den Kassenbon?
"Nein", sagt die Verbraucherschützerin. Der Kunde muss jedoch nachweisen, dass er die Ware tatsächlich in diesem Geschäftt gekauft hat. Das kann er unter Umständen mit einem Zeugen oder mit einem Abbuchungsbeleg tun. Hängt an der Ware noch das Preisschild, ist das meistens nicht ausreichend.
Auf was sollte man beim Sommerschlussverkauf sonst noch achten?
Der Kunde sollte darauf achten, dass es sich bei dem Schnäppchen auch tatsächlich um reduzierte Ware handelt. In manchen Kaufhäusern werden laut Rhein günstige Sonderposten als reduzierte Ware angeboten, dabei gab es gar keine Preissenkung. Außerdem sollte man trotz Kaufrausch nach klar denken: "Es macht keinen Sinn, Dinge zu kaufen, die schon lange aus der Mode sind oder die man gar nicht braucht." Von Stephanie Kundinger
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