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Berlin
15.06.2017

Diplomat stößt Autotür auf, Radler stirbt: Keine Strafe für Verursacher

Ein saudischer Autofahrer steht in Berlin im absoluten Halteverbot, reißt abrupt die Tür auf. Ein Radfahrer stirbt deshalb.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolfoto)

Ein saudischer Autofahrer steht in Berlin im absoluten Halteverbot, reißt abrupt die Tür auf. Ein Radfahrer stirbt deshalb. Doch der Mann muss keine rechtlichen Folgen fürchten.

Ein von einem saudischen Diplomaten verursachter tödlicher Unfall in Berlin-Neukölln hat politische Konsequenzen. Das Auswärtige Amt schickte eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme zu dem Fall, wie die Deutschen Presse-Agentur erfuhr. "Überlegungen zur etwaigen Ergreifung gesandtschaftsrechtlicher Schritte können frühestens angestellt werden, wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind", hieß es aus dem Amt. 

Der 50-jährige saudische Diplomat stand am Dienstagabend im Berliner Stadtteil Neukölln mit seinem Sportwagen im absoluten Halteverbot auf einem Radweg und riss abrupt die Tür auf. Ein 55-jähriger Radfahrer prallte gegen die Tür und starb am Mittwochmittag im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen. Er trug nach Polizeiangaben keinen Helm.

Strafverfahren wegen Immunität ausgeschlossen

Normalerweise würden nach einem solchen Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen, sagte ein Polizeisprecher. In diesem Fall gebe es aber nur eine Verkehrsunfallermittlung für Versicherungszwecke. Auch Zeugen würden befragt. Der Verursacher selbst könne nicht geladen werden. Ein Strafverfahren ist wegen der Immunität ausgeschlossen.

Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Strafverfahren gegen Diplomaten würden normalerweise sofort eingestellt. Diplomaten stehen unter besonderem Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können. 

Auch Diplomaten müssen "Rechtsordnung beachten"

Das Auswärtige Amt versicherte aber, dass es Einzelfällen immer wieder nachgehe. Das Amt weise einzelne Botschaften regelmäßig auf die Pflicht zur Beachtung inländischer Gesetze hin. Auch Diplomaten seien "ungeachtet ihrer Privilegien verpflichtet, die im Empfangsstaat geltende Rechtsordnung zu beachten". 

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Im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen etwa wegen Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Körperverletzung schöpfe das Amt je nach Schwere des Falles auch die zur Verfügung stehenden Mittel des Gesandtschaftsrechts aus - etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderung zur Abberufung.

Die Zahl der in Berlin gezählten Verkehrsdelikte von Diplomaten steigt seit Jahren. Allein 2016 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts 22 880 Delikte gezählt. 2006 waren es noch 10 181 gewesen, im Jahr davor 6908. dpa

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.06.2017

wenn unsere Politicker ein bischen mum hätten , also auf gut Deutsch gesagt eine Arsch in der Hose und nicht vor allem und jeden Kuschen würden !!! würden sie die straffälligen Diplomaten am nächsten Tag in den Nächsten Flieger in ihr Heimatland setzen und das Ohne Wiederkehr ... also ganz einfach sofort Ausweisen und zur unerwünschten Person erklären , dann kann er weder als Diplomat noch als normaler Bürger wieder einreisen !!! so machen es andere Länder auch !!! siehe Rusland und die USA

15.06.2017

Über 22000 Verkehrsverstöße! Alles ohne Konsequenzen, das heisst, die benehmen sich wie die Bersker im Straßenverkehr. Da kommt man sich als normaler Bürger verarscht vor. Wer zahlt da die Schäden die, diese Typen anrichten! Wenn daß gesetzlich so geregelt ist, müßte dieses Gesetz schnellstens geändert werden, oder ist diese Narrenfreiheit weltweit so!

15.06.2017

Unter besonderem Schutz?... Diplomat stößt Autotür auf, Radler stirbt: Keine Strafe? so einfach ist das ... was ist noch unser Leben wert? ...