Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Hille: Dreifachmord in Hille aus Habgier? Prozess gestartet

Hille
03.09.2018

Dreifachmord in Hille aus Habgier? Prozess gestartet

Unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen beginnt der Prozess. Auf zwei Höfen in Hille waren im März 2018 die Leichen dreier Männer mit deutlichen Spuren von Gewalt entdeckt worden.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Sie sollen ihre Opfer in Hille brutal getötet haben, um sich an ihnen zu bereichern. In Bielefeld startete ein Mordprozess gegen zwei Männer.

"Mörder!" ruft ein Hinterbliebener im Zuschauerraum, als die beiden Angeklagten in den Saal des Landgerichts Bielefeld geführt werden. Mord in drei Fällen lautet der Vorwurf, den kurz danach die Staatsanwaltschaft an diesem ersten Prozesstag verliest. Ein knappes halbes Jahr nach den Leichenfunden auf zwei Höfen im ländlichen Hille in Ostwestfalen hat am Montag der Prozess gegen den ehemaligen Fremdenlegionär Jörg W. (51) und seinen mutmaßlichen Mittäter, den Zeitsoldaten Kevin R. (24), begonnen. 

Die beiden Deutschen sollen gemeinsam drei Menschen getötet haben, um sich an ihnen zu bereichern. Zwei Opfer, ein alkoholkranker Nachbar (72) und ein Hilfsarbeiter, wurden vor etwa einem halben Jahr vergraben auf dem Grundstück von W. gefunden. Das dritte Opfer, ein 30-Jähriger aus dem niedersächsischen Stadthagen, war von seiner aus dem Libanon stammenden Familie als vermisst gemeldet worden.

Die Suche nach ihm hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Zuerst wurde seine Leiche auf dem Nachbargrundstück gefunden, danach stießen die Ermittler in einer aufwendigen Suche auf die ebenso übel zugerichteten anderen beiden, die seit Monaten verschollen waren.

Angeklagter soll mit einem Kampfmesser zugestochen haben

Schon die nüchtern vorgetragene Liste der Verletzungen der Opfer lässt schaudern: zertrümmerte Schädel- und Gesichtsknochen, Hirnverletzungen, Rippenbrüche - mit roher Gewalt sollen die beiden Angeklagten bei allen drei Opfern zugeschlagen haben. Zum Einsatz kamen zum Beispiel Ziegelsteine, wie Staatsanwalt Christopher York mit Verlesung der Anklageschrift berichtet. In einem Fall soll Jörg W. mit einem Kampfmesser viermal zugestochen haben. 

Den Gesichtern der Männer auf der Anklagebank ist nicht abzulesen, was in ihnen vorgeht. Jörg W. trägt Halbglatze und grauen Bart, ist schlank und wirkt sportlich. Sein Ziehsohn, der mit ihm lange unter einem Dach gelebt hatte, ist ebenfalls von sportlicher Statur, trägt das Haar kurz geschoren. Beide antworten mit fester Stimme, als sie Auskunft zu ihren Personalien geben sollen. Aufmerksam folgen sie den Worten des Richters und dem Vortrag der Staatsanwalts.

Habgier als Tatmotiv

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war Jörg W., der in den 90er Jahren als Fremdenlegionär im Einsatz war, Initiator der Gewalttaten. Er soll den Plan gefasst haben, die beiden ersten Opfer zu töten und dann ihre Konten zu plündern und sich die monatlichen Einkünfte einzustreichen. Im dritten Fall drohte dem Verdacht zufolge ein als Betrug angelegtes Investitionsgeschäft aufzufliegen: Der 30-Jährige hatte W. 5000 Euro für die Gründung einer Baufirma gegeben, die es aber nie geben sollte. Als der Geprellte eine Rückzahlung verlangte, soll W. beschlossen haben, ihn zu töten. 

"Seine finanzielle Situation war desolat", sagt York vor Prozessauftakt zum Motiv der Habgier. Er habe dann den Mitangeklagten angestiftet, ihm zu helfen. "Warum er mitgemacht hat, das wissen wir noch nicht genau", meint York. Nach neusten Erkenntnissen der Ermittler soll Kevin R. bei allen drei Morden nicht nur Helfer gewesen sein, sondern auch aktiv zugeschlagen haben. Unter anderem fanden die Ermittler DNA-Spuren von beiden an den im dritten Fall als Tatwaffe genutzten Maurer-Werkzeugen. Zunächst hatte die Anklage Kevin R. beim letzten Mord lediglich als Beihelfer gesehen.

Angeklagte könnten sich gegenseitig belasten

Nun hofft das Gericht auf seine Aussage: Bei der Polizei hatte er umfangreiche Angaben gemacht, eine direkte Tatbeteiligung aber abgestritten. Sein Anwalt hatte mitgeteilt, dass er im Prozess dagegen zunächst schweigen wolle. Ob es die richtige Entscheidung sei, von diesem Recht Gebrauch zu machen, solle er gut prüfen, appellierte der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann zum Ende des ersten Verhandlungstages.

Denn immerhin: Der bislang nur in einem Mord geständige Jörg W. habe sich gegenüber einer Psychologin bereits geäußert. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass die beiden sich gegenseitig belasten könnten. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.