Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Recht: Ein offenes Autofenster kann teuer werden

Recht
29.08.2016

Ein offenes Autofenster kann teuer werden

Juristen raten davon ab, ein Auto so abzustellen.
Foto: Sandra Liermann

Wer sein Auto mit heruntergelassenen Scheiben parkt, muss sich auf einiges gefasst machen. Es kann sogar abgeschleppt werden.

Der Nutzer des Internetforums ist empört: Wieso könne die Polizei sein Auto abschleppen, weil er nur versehentlich das Fenster an der Beifahrerseite offen gelassen habe? Dabei sei sein Wagen nicht einmal im Park- oder Halteverbot gestanden. Ganz ähnlich erging es Mitte August einer Frau aus Gersthofen im Kreis Augsburg. Die 30-Jährige hatte ihr Auto bei einer Hochzeit über Nacht vor einer Gaststätte abgestellt. Die Fenster waren halb heruntergelassen. Am nächsten Tag meldete sich die Polizei bei ihr: Das Auto sei abgeschleppt worden. Die Frau musste 250 Euro bezahlen.

Fahrzeuge müssen beim Parken abgeschlossen werden

Diese zunächst seltsam anmutende Praxis ist rechtens. Urteile des Münchner Verwaltungsgerichts unterstützen die Vorgehensweise. Sie leitet sich aus dem Paragrafen 14 der Straßenverkehrsordnung ab. „Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, heiß es darin.

Demnach müssen Fahrzeuge beim Parken abgeschlossen werden. Dazu gehört auch das Schließen der Fenster. Wenn das nicht der Fall ist, dann liegt es nach Ansicht der Gesetzeshüter im mutmaßlichen Interesse des Besitzers, das Auto abzuschleppen und in Sicherheit zu bringen, bevor etwas daraus geklaut oder gleich das ganze Fahrzeug gestohlen wird.

Christian Döhler, Verkehrsjurist beim Automobilklub ADAC sagt: „Vielen Menschen ist dieses Risiko des Abschleppens nicht bekannt.“ Er spricht allerdings von Einzelfällen. Das Abschleppen sei das letzte Mittel. Die Polizei müsse zunächst versuchen, mit dem Fahrer oder dem Halter des Wagens Kontakt aufzunehmen.

Das bestätigte auch Tanja de la Vigne, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Nord in Augsburg, nach dem genannten Fall mit dem Auto der 30-Jährigen gegenüber unserer Redaktion. Als die Polizei damals frühmorgens das Auto entdeckt hatte, sei die Frau nicht mehr erreichbar gewesen. Auch in der Gaststätte sei zu der Zeit niemand mehr gewesen. Also habe die Polizei abschleppen lassen.

Lesen Sie dazu auch

Und wenn das Fenster nur einen Spalt breit offen steht?

Steht das Fenster nur einen Spalt breit offen, hätten die Halter wohl nichts zu befürchten, sagt Jurist Döhler. Dennoch empfiehlt er, sich zur Sicherheit beim Parken zu vergewissern, dass alle Fenster zu sind – auch wenn es heiß sein sollte. „Lieber einmal durchlüften, bevor man später wieder losfährt.“

Doch was ist mit Cabrios, die im Sommer mit offenem Verdeck abgestellt werden? Sie werden, so Döhler, kurioserweise nicht abgeschleppt. Solange alle Türen des Cabrios zugeschlossen seien, werde die gesetzliche Vorgabe erfüllt.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.08.2016

Dieses Gesetz würde, wenn sich jemand die Mühe und Arbeit machen würde, letz- bzw. höchstinstanzlich gekippt werden. Es kann nicht sein, daß ein offenes Cabrio gegenüber einem PKW mit geöffneter Fensterscheibe nicht gleichgestellt ist.

PS. In dem offenen Cabrio bin ich einfacher und schneller drin.