Eltern dürfen Sperma von totem Sohn für künstliche Befruchtung nutzen
Er soll von Nachwuchs geträumt haben: Ein Elternpaar in den USA hat die Erlaubnis bekommen, das Sperma seines toten Sohnes für eine künstliche Befruchtung zu nutzen.
Ein Elternpaar hat in den USA die richterliche Erlaubnis bekommen, das Sperma seines toten Sohnes verwahren zu lassen und für eine künstliche Befruchtung zu nutzen. Der Kadett der berühmten Militärakademie West Point bei New York war im Alter von 21 Jahren nach einem Skiunfall ums Leben gekommen.
"Unser Nachname wird sterben"
Anfang März hatten die Eltern einen Antrag bei Gericht eingereicht für die Erlaubnis, das Sperma ihres einzigen Sohnes zu sichern. Andernfalls werde es "unmöglich sein, die Abstammung unserer Familie weiterzutragen, und unser Nachname wird sterben", heißt es Berichten zufolge in dem Antrag. Nun hat ein New Yorker Richter entschieden, dass die Eltern das Sperma "ohne Einschränkungen" verwenden dürfen, berichtet die New York Times .
Der Junge habe davon geträumt, eines Tages selbst Vater zu sein und insgesamt fünf Kinder großzuziehen. "Dies ist unsere eine und einzige Chance, Peters Wünsche zu erfüllen und sein unglaubliches Vermächtnis zu erhalten", schrieben die Eltern laut New York Times.
Die Familie stammt aus China. Vor allem wegen der dort Jahrzehnte geltenden Ein-Kind-Politik sei er der einzige Junge seiner Generation in der Familie gewesen. An der Akademie war er einer der besten Kadetten seines Jahrgangs.
Der Richter, John P. Colangelo, der bereits im März dem Antrag der Eltern stattgegeben hatte, erklärte in seinem Urteil vom 16. Mai, dass es doch auf folgende Frage hinausliefe: "Wer, wenn überhaupt, sollte die Befugnis erhalten, zu entscheiden, was mit Peters Erbmaterial geschieht, das derzeit in der Samenbank aufbewahrt wird?"
Immer wieder geht es vor Gericht um das Sperma Verstorbener
Gerichtsverfahren um das Sperma verstorbener Familienmitglieder gibt es immer wieder. 2017 hatte das Oberlandesgericht München einer damals 35 Jahre alten Witwe das Recht verwehrt, sich vom Sperma ihres toten Ehemannes befruchten zu lassen. Im französischen Rennes war 2010 eine damals 39-Jährige mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.
In Australien hatte eine Frau im vergangenen Sommer dagegen Erfolg: Ihre erhoffte Schwangerschaft stehe nicht im Widerspruch zu den Wünschen ihres Partners, der sich fast zwei Jahre zuvor das Leben genommen hatte, urteilte die Richterin in diesem Fall. (dpa, mit AZ)
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