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  3. Fukushima: Atomkraftwerk-Betreiber muss Schadenersatz für Selbstmord zahlen

Fukushima
30.06.2015

Atomkraftwerk-Betreiber muss Schadenersatz für Selbstmord zahlen

Nach der Atomkatastrophe in Fukushima mussten viele Anwohner ihre Heimat verlassen. Ein 67-Jähriger hat das nicht verkraftet und sich umgebracht. Der Betreiber muss zahlen.
Foto: Kimimasa Mayama (dpa)

Der Fukushima-Betreiber Tepco muss an eine japanische Frau und deren Angehörige zahlen. Die Depressionen und der Suizid ihres Mannes waren die Folgen der Atomkatastrophe.

Der Betreiber Tepco muss rund vier Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima Schadenersatz für den Suizid eines Anwohners zahlen, der damals sein Haus verlassen musste. Ein japanisches Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von umgerechnet etwa 198 000 Euro, wie die japanische Nachrichtenagentur Jiji Press am Dienstag berichtete.

Depressionen nach Fukushima-Katastrophe: Mann bringt sich um

Der 67-jährige Japaner war in Depressionen verfallen, nachdem er wegen der Katastrophe im Jahr 2011 seine Heimat verlassen musste, und hatte sich das Leben genommen. Seine Witwe und zwei weitere Familienangehörige hatten deswegen Tepco verklagt. 

Im Zuge der Erdbeben-, Tsunami- und Atomkatastrophe am 11. März 2011 kamen rund 19 000 Menschen ums Leben, Zehntausende mussten ihre Heimat verlassen. Bereits im August vergangenen Jahres hatte das Gericht den Atombetreiber Tepco in einem ähnlichen Fall zu umgerechnet 356 000 Euro Schadenersatz verurteilt. dpa

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